Millionen Mark, Leichlingen, 13.8.1923, rückseitiges Stadtwappen, ohne Wasserzeichen. Notgeldschein der Stadt Leichlingen, 1. September 1923: Ursprünglich 100 Millionen Mark, Leichlingen, 13.9.1923, Unterdruck: grün, Wasserzeichen: Schleifenkreuz. Im Oktober 1923 durch roten Überdruck auf den Wert „Zweihundert
Leichlingen hat jeder Grundstückseigentümer sein Haus gegen Rückstau zu sichern. Dabei sind die technischen Vorschriften (besonders der DIN 1986 Teil - 100 und DIN EN 12056) die der Ausführung und dem Betrieb zu beachten. Doch alleine mit der Installation einer Rückstausicherung ist es nicht getan. Extrem
entierte Quartiersarbeit. Dazu zählen das Bepflanzen von Grünflächen und Vernetzung mit den Projekten Essbare Stadt, Nachbarschafts-Hochbeetgarten, 100 Bäume für Leichlingen mit Baumpatenschaften. Senior*innenberatung Stadt Leichlingen: Brunchzeit jeden letzten Montag im Monat, 11-13 Uhr, Veranstaltungsraum
bedarfsorientierte Quartiersarbeit. Dazu zählen das Bepflanzen von Grünflächen und Vernetzung mit Projekt Essbare Stadt, Nachbarschafts-Hochbeetgarten, 100 Bäume für Leichlingen mit Baumpatenschaften. Diakonisches Werk Leverkusen: Antidiskriminierungsberatung Donnerstag, wöchentlich, 14-17 Uhr, Raum 9 A
Mitgliedsbeiträge, Geldzuwendungen, Geldauflagen in Strafverfahren, etc.; bisher rund 410.000 EUR seit Gründung vereinnahmt und für Zwecke des KJZL zu 100 % verausgabt Vorstand: Petra Kuhlen, Vorsitzende Jochen Saalfrank, stellv. Vorsitzender Olivier Kreßner, Geschäftsführer Marius Eversmann, Schriftführer
Die übliche Anlagenauslegung beträgt circa 1,5 m² Kollektorfläche bei Flachkollektoren beziehungsweise 0,8 – 1,0 m² Röhrenkollektoren pro Person und 100 Liter Speichervolumen je Person. Angestrebt wird mit einer solarthermischen Anlage ein Deckungsgrad von ca. 60 – 65 Prozent des Brauchwarmwassers. S
entierte Quartiersarbeit. Dazu zählen das Bepflanzen von Grünflächen und Vernetzung mit den Projekten Essbare Stadt, Nachbarschafts-Hochbeetgarten, 100 Bäume für Leichlingen mit Baumpatenschaften. KoKoBe: Peer-Beratung Jeden 3. Dienstag im Monat, 12-14 Uhr, Raum 11 Ansprechpartnerin: Frau Klein, Telefon
Wärmeplanung? Die Pflicht einen Wärmeplan zu erstellen, gilt für Kommunen ab 10.000 Einwohner*innen. Städte bis 100.000 Einwohner*innen haben die Pläne bis spätestens zum 30.6.2028, Städte ab 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.6.2026 aufzustellen. Leichlingen hat sich bereits mit der Thematik beschäftigt [...] gesetzlichen Fristen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gelten. D.h. frühestens ab Mitte 2026 bzw. für Kommunen wie Leichlingen mit bis zu 100.000 Einwohner*innen erst ab Mitte 2028. Eine funktionierende fossile Heizung, die vor 2024 und nach 1991 eingebaut wurde, kann bis Ende 2044 weiterhin
zudem, Abflüsse von den Grundstücken zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Seit Anfang 2021 wird in Leichlingen bei Neubauvorhaben auf Grundlage der DIN 1986-100 eine Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation und damit eine schadlose Rückhaltung auf dem eigenen Grundstück eingefordert
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