Stadtplanung

Das Amt für Stadtplanung befasst sich grundlegend mit der Aufgabe, sowohl den aktuellen als auch den künftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leichlingen in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden.

Das Stadtplanungsamt versteht sich als Dienstleister in den Bereichen Planen und Bauen und sind Ansprechpartner für:

  • Bauwillige, Investoren und Projektentwickler und
  • alle, die sich aktiv in aktuelle Planungsprozesse einbringen wollen.

Das Aufgabenspektrum der Stadtplanung ist vielfältig. Die dargestellten Dienstleistungen sollen dabei einen Einblick verschaffen, welche Aufgabenfelder die Stadtplanung umfasst. 

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02175 992-173
Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Donnerstag:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Freitag:8.30-12.15 Uhr

Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.

Wohngrundstücke

Die Stadt Leichlingen besitzt keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die erworben werden könnten.

Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt, aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Leichlingen begrenzt.

Ein öffentliches Baulückenkataster - ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind - wird von der Stadtverwaltung Leichlingen nicht geführt.

Es wird daher auf die Angebote unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarkten verwiesen. Alternativ finden Sie Offerten in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet.