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Kulturrucksack NRW

Kulturrucksack NRW – Mehr Kultur für Kinder und Jugendliche in Leichlingen

Der Kulturrucksack NRW bietet Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren vielfältige kulturelle Angebote und das kostenlos. Ob Musik, Theater, Tanz, Kunst oder digitale Medien: Hier können junge Menschen kreativ werden, neue Talente entdecken und sich mit Gleichaltrigen austauschen. Auch in Leichlingen finden im Rahmen des Kulturrucksacks spannende Projekte und Workshops statt, bei denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Künstler*innen eigene Ideen umsetzen können. So wird Kultur erlebbar und selbst gestaltbar!

Seit 2023 erhält Leichlingen Gelder aus dem Landesprogramm, für das sich Leichlingen im Verbund mit Wermelskirchen, Burscheid, Kürten und Odenthal beworben hatte. Ziel des Kulturrucksacks ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig und niederschwellig an kulturelle Angebote heranzuführen. 

Weitere Informationen zum Programm gibt es unter: www.kulturrucksack.nrw.de

DJ-Workshop am 24. Oktober

Du liebst Musik und wolltest schon immer wissen, wie DJs ihre Beats mixen, und hast Lust, dich als Nachwuchs-DJ auszuprobieren? In diesem Workshop lernst du von echten Profis, wie man mit Mischpult, Laptop-Controller & Co. umgeht. Du probierst aus, mixt Songs und findest deinen eigenen Sound. Außerdem erfährst du spannende Infos zur DJ-Geschichte und coole Tricks aus der Szene. Bring gerne deine Lieblingsmusik auf einem USB-Stick mit – Spaß und Beats sind garantiert! 

Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren. Es findet statt am Samstag, 24. Oktober, von 11-17 Uhr im Kinder- und Jugendzentrum Leichlingen, Oskar-Erbslöh-Straße 24c.

Weitere Informationen und Anmeldung via sarah.guhl(at)leichlingen.de

Das Team des Kulturrucksacks ist bemüht, alle Veranstaltungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wenn es besondere Bedürfnisse gibt, die berücksichtigt werden sollten, bitte einfach Bescheid geben unter sarah.guhl(at)leichlingen.de

Aufruf zur Einreichung von Projekten für den Kulturrucksack 2027

Künstler*innen aufgepasst: Der Verbund der Kommunen Burscheid, Kürten, Odenthal, Leichlingen und Wermelskirchen beteiligt sich auch im kommenden Jahr an dem Förderprojekt des Kulturrucksacks NRW. Wer Projektideen oder auch schon durchgeführte Projekte hat, die sich erneut umsetzen lassen, kann sich für den Kulturrucksack NRW 2027 in Leichlingen melden.
 

Einreichungsfrist für Projektideen in Leichlingen

Fragen sowie die Einreichung von Projektideen für Leichlingen sind möglich bis zum 31. Oktober 2026. 
Kontakt: Sarah Guhl, E-Mail: sarah.guhl(at)leichlingen.de, Tel.: 02175 992-433
 

Was ist der Kulturrucksack NRW?

Im Programm Kulturrucksack NRW können Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren Kunst und Kultur kennenlernen und vor allem selbst kreativ werden: tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr. 

Die Angebote finden meist außerschulisch, auf freiwilliger Basis, über das Jahr verteilt und zum Beispiel in Jugendzentren, an Theatern oder in Museen statt. Es können kurze Workshops oder längere Projekte sein, Ferienangebote oder besondere Ausflüge. 

Die angebotenen Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Kunst und am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden. 

Damit möglichst viele mitmachen können, ist die Teilnahme am Kulturrucksack für die Kinder und Jugendlichen kostenlos oder sehr günstig. 

Trägerin ist die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen unter: http://www.kulturrucksack.nrw.de 

Gemeinsam mit Interessierten möchte das Team des Kulturrucksacks auch im kommenden Jahr das Angebot weiter ausbauen und den Kulturrucksack NRW im Verbund für das Jahr 2027 planen. Die Durchführung kann von Januar bis Dezember erfolgen und sollte folgende Angaben beinhalten: 

  • Name des Projekts,
  • Kurzbeschreibung des Projekts,
  • wer ist Veranstalter*in/gibt es eine Kooperation,
  • welche Einrichtung oder Künstler*in führt das Projekt aus,
  • Veranstaltungsort des Projekts,
  • Dauer/Termine,
  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Kostenplan*

* Bitte beachten, dass die Kalkulation sowohl Material- als auch Honorarkosten beinhalten soll. Fahrtkosten können separat nach dem Landesreisekostengesetz NRW angeben werden. Im Angebot ist anzugeben, ob es sich um Netto- oder Brutto-Angaben handelt und ob eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vorliegt. Die einzeln aufgelisteten Posten sind in der Rechnungsstellung bitte jeweils mit oder ohne Auszeichnung einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht auszuweisen. Falls eine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht vorliegt, ist in der Rechnung bitte entsprechend darauf hinzuweisen. Zudem muss die Rechnung eine Steuernummer beinhalten.
 

Voraussetzungen für Kulturrucksack-Angebote

Die Auseinandersetzung mit den Angeboten soll stets altersgerecht konzipiert, partizipativ angelegt sowie durch Künstler*innen bzw. Kulturpädagog*innen angeleitet werden. 

Um den Kindern und Jugendlichen kreative Erfahrungen mit und in den Künsten zu ermöglichen und kulturelle Angebote erfolgreich zu gestalten, sind entsprechende fachliche Kompetenzen der Projektleitungen eine entscheidende Voraussetzung. Anhand biografischer Angaben ist nachzuweisen, dass eine künstlerische Qualifikation ausreichend belegt ist und eine entsprechende pädagogische Eignung vorliegt. 

Besondere Angebotsformate
  • Kunstformübergreifende/-verbindende Projekte 
    Kunstformübergreifende und -verbindende Projekte können die Interessen und Stärken unterschiedlichster Teilnehmer*innen ansprechen und zur Entwicklung eines breiten Kulturverständnisses beitragen. Sie bieten die Möglichkeit, im Rahmen eines Projektes unterschiedliche Professionen kennenzulernen und einen größeren Teilnehmendenkreis anzusprechen. 
     
  • Angebote im Rahmen des Ganztags 
    Der Kulturrucksack ist ein außerschulisches Angebot. Projekte des Kulturrucksacks können an Schulen beworben werden und in Ausnahmefällen dort außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Projekte eines Ganztagsträgers sind zulässig. Sie unterscheiden sich insofern von Angeboten im Rahmen des Ganztags oder einer AG der Schule, als dass sie auf freiwilliger Basis stattfinden und auch schulfremden Kindern offenstehen.
     
  • Kulturhistorische, museumspädagogische oder naturpädagogische Projekte
    können Teil des Angebots sein, sofern der Schwerpunkt auf künstlerisch-kreative Aktivitäten gelegt wird. Der Besuch z. B. eines Historischen Museums kann mit der Herstellung von Kostümen, dem Bau historischer Musikinstrumente, des Erlernens traditioneller Tänze oder der Bearbeitung von Literatur aus dieser Zeit ergänzt werden. Kunsthandwerkliche Elemente wie Töpfern, Schmieden, Schnitzen oder Schmuckherstellung sind ebenfalls denkbar.
     
  • Zirkusprojekte
    Jonglieren, Zaubern oder Akrobatik – Zirkusangebote mit ihrer Vielfalt an Darbietungsformen gehören zum Kanon kultureller Bildung. Über das Erlernen von Techniken (z. B. Jonglieren) hinaus sollen auch bei diesen Angeboten die künstlerisch-kreativen Aktivitäten im Vordergrund stehen. Zirkusprojekte bieten dafür viele Ansätze: z. B. Gestaltung von Bühnenbildern, Kostüme entwerfen und/oder die Musik für einen Auftritt selbst produzieren. 
     
  • Skaten und Parcours 
    Skaten und Parcours sind klassische Angebote der Jugendförderung. Durch deren Verbindung mit passenden Kunstsparten wie z. B. Film, Foto, Architektur oder Street-Art können niederschwellige Schnupperangebote entstehen, die auch für schwer erreichbare Zielgruppen attraktiv sind. Klassische Sportangebote sind von der Förderung ausgenommen. 
     
  • Band- und Ensembleangebote
    Bandprojekte können nur über einen begrenzten Zeitraum stattfinden und sollen für neue Teilnehmende grundsätzlich offen sein. Die Förderung einer festen Gruppe/eines festen Ensembles ist im Rahmen des Kulturrucksack NRW nicht vorgesehen. Projekte in und von Musikschulen sollen nicht das Regelangebot der Einrichtung spiegeln, sondern sich deutlich davon unterscheiden.
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