Der Kulturrucksack NRW bietet Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren vielfältige kulturelle Angebote und das kostenlos. Ob Musik, Theater, Tanz, Kunst oder digitale Medien: Hier können junge Menschen kreativ werden, neue Talente entdecken und sich mit Gleichaltrigen austauschen. Auch in Leichlingen finden im Rahmen des Kulturrucksacks spannende Projekte und Workshops statt, bei denen Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Künstler*innen eigene Ideen umsetzen können. So wird Kultur erlebbar und selbst gestaltbar!
Seit 2023 erhält Leichlingen Gelder aus dem Landesprogramm, für das sich Leichlingen im Verbund mit Wermelskirchen, Burscheid, Kürten und Odenthal beworben hatte. Ziel des Kulturrucksacks ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig und niederschwellig an kulturelle Angebote heranzuführen.
Weitere Informationen zum Programm gibt es unter: www.kulturrucksack.nrw.de
Du liebst Musik und wolltest schon immer wissen, wie DJs ihre Beats mixen, und hast Lust, dich als Nachwuchs-DJ auszuprobieren? In diesem Workshop lernst du von echten Profis, wie man mit Mischpult, Laptop-Controller & Co. umgeht. Du probierst aus, mixt Songs und findest deinen eigenen Sound. Außerdem erfährst du spannende Infos zur DJ-Geschichte und coole Tricks aus der Szene. Bring gerne deine Lieblingsmusik auf einem USB-Stick mit – Spaß und Beats sind garantiert!
Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren. Es findet statt am Samstag, 24. Oktober, von 11-17 Uhr im Kinder- und Jugendzentrum Leichlingen, Oskar-Erbslöh-Straße 24c.
Weitere Informationen und Anmeldung via sarah.guhl(at)leichlingen.de
Das Team des Kulturrucksacks ist bemüht, alle Veranstaltungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wenn es besondere Bedürfnisse gibt, die berücksichtigt werden sollten, bitte einfach Bescheid geben unter sarah.guhl(at)leichlingen.de
Künstler*innen aufgepasst: Der Verbund der Kommunen Burscheid, Kürten, Odenthal, Leichlingen und Wermelskirchen beteiligt sich auch im kommenden Jahr an dem Förderprojekt des Kulturrucksacks NRW. Wer Projektideen oder auch schon durchgeführte Projekte hat, die sich erneut umsetzen lassen, kann sich für den Kulturrucksack NRW 2027 in Leichlingen melden.
Fragen sowie die Einreichung von Projektideen für Leichlingen sind möglich bis zum 31. Oktober 2026. Kontakt: Sarah Guhl, E-Mail: sarah.guhl(at)leichlingen.de, Tel.: 02175 992-433
Im Programm Kulturrucksack NRW können Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren Kunst und Kultur kennenlernen und vor allem selbst kreativ werden: tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr.
Die Angebote finden meist außerschulisch, auf freiwilliger Basis, über das Jahr verteilt und zum Beispiel in Jugendzentren, an Theatern oder in Museen statt. Es können kurze Workshops oder längere Projekte sein, Ferienangebote oder besondere Ausflüge.
Die angebotenen Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen an Kunst und am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden.
Damit möglichst viele mitmachen können, ist die Teilnahme am Kulturrucksack für die Kinder und Jugendlichen kostenlos oder sehr günstig.
Trägerin ist die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen unter: http://www.kulturrucksack.nrw.de
Gemeinsam mit Interessierten möchte das Team des Kulturrucksacks auch im kommenden Jahr das Angebot weiter ausbauen und den Kulturrucksack NRW im Verbund für das Jahr 2027 planen. Die Durchführung kann von Januar bis Dezember erfolgen und sollte folgende Angaben beinhalten:
* Bitte beachten, dass die Kalkulation sowohl Material- als auch Honorarkosten beinhalten soll. Fahrtkosten können separat nach dem Landesreisekostengesetz NRW angeben werden. Im Angebot ist anzugeben, ob es sich um Netto- oder Brutto-Angaben handelt und ob eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vorliegt. Die einzeln aufgelisteten Posten sind in der Rechnungsstellung bitte jeweils mit oder ohne Auszeichnung einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht auszuweisen. Falls eine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht vorliegt, ist in der Rechnung bitte entsprechend darauf hinzuweisen. Zudem muss die Rechnung eine Steuernummer beinhalten.
Die Auseinandersetzung mit den Angeboten soll stets altersgerecht konzipiert, partizipativ angelegt sowie durch Künstler*innen bzw. Kulturpädagog*innen angeleitet werden.
Um den Kindern und Jugendlichen kreative Erfahrungen mit und in den Künsten zu ermöglichen und kulturelle Angebote erfolgreich zu gestalten, sind entsprechende fachliche Kompetenzen der Projektleitungen eine entscheidende Voraussetzung. Anhand biografischer Angaben ist nachzuweisen, dass eine künstlerische Qualifikation ausreichend belegt ist und eine entsprechende pädagogische Eignung vorliegt.
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