Flüchtlingshilfe

Ich möchte helfen. Aber wie?

Viele Leichlinger*innen möchten sich ehrenamtlich engagieren. Die Stadtverwaltung hat eine Stelle für Ehrenamtskoordination eingerichtet, die in enger Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Leverkusen die in Leichlingen tätigen Netzwerke und ehrenamtlichen Helfer*innen vernetzen soll. Engagierte können sich melden unter: fluechtlingshilfe(at)leichlingen.de oder dienstags und freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr telefonisch unter 02175/992-390.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie plant aktuell sogenannte Brückenprojekte, die „Brücken bauen“ zum regulären Kinderbetreuungsangebot und geflüchteten Eltern und Kindern erste Möglichkeiten geben sollen, Kontakte in Leichlingen zu knüpfen. Dafür sucht das Kinderbetreuungsteam ehrenamtliche Helfer*innen, die Lust haben, stundenweise die hauptamtlich tätigen Pädagog*innen bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Interessierte können sich per E-Mail an kinderbetreuung(at)leichlingen.de melden. Dabei kann gerne der ausgefüllte Steckbrief für Ehrenamtler*innen im Bereich Kinderbetreuung mitgeschickt werden. Außerdem sollten Kontaktdaten angegeben werden, über die das Kinderbetreuungsteam mit den Interessierten in Verbindung treten kann.

Wer helfen möchte, kann dies momentan am besten durch Spenden auf hierfür speziell eingerichtete Sonderkonten tun. Die Stadtverwaltung ist die falsche Ansprechpartnerin für Geldspenden. Alle großen Hilfsorganisationen haben Spendenkonten eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) hat eine Übersicht zu vertrauenswürdigen Spendenkonten veröffentlicht.

Hilfsorganisationen raten derzeit von Sachspenden in die Ukraine eher ab, solange kein persönlicher Kontakt vor Ort besteht. Gründe hierfür sind die oftmals erschwerten Zufahrtswege in die Kriegsregion sowie der hohe Sortieraufwand.

Die Stadt Leichlingen benötigt derzeit keine Sachspenden, alle benötigten Materialien sind ausreichend vorhanden. Zudem stehen nach der Hochwasserkatastrophe kaum Lagerkapazitäten zur Verfügung. Sollte sich dies in Zukunft ändern, werden das Sozialamt und seine Netzwerkpartner*innen gegebenenfalls zu Spenden aufrufen.

Ist es sinnvoll, mit dem eigenen Auto oder Bussen an die ukrainische Grenze zu fahren und Geflüchtete aufzunehmen?

Nein, hiervon wird derzeit abgeraten. Der Stadt Leichlingen werden wie allen anderen Kommunen auch Kontingente von Flüchtenden aus der Erstaufnahmestelle NRW in Arnsberg zugewiesen. Dies erfolgt basierend auf dem Königsteiner Schlüssel, die unter anderem die Größe der Kommune, aber auch die bereits aufgenommene Anzahl an Flüchtenden einberechnet. Kommen große Gruppen Geflüchteter, beispielsweise in Reisebussen, auf einen Schlag unvorbereitet in Leichlingen an, verzerrt dies die Statistik erheblich, da die aufgenommenen Menschen erst registriert werden müssen, um in die Berechnungen einzufließen. Das dauert seine Zeit, während der Leichlingen weitere Flüchtlinge zugewiesen werden, da die zentrale Aufnahmestelle von nicht mehr aktuellen, geringeren Zahlen ausgeht. Je mehr Geflüchtete unangemeldet über private Wege in Leichlingen eintreffen, desto stärker wird also die Statistik verzerrt – es kommen mehr Menschen an, als die Blütenstadt zeitnah realistisch betreuen kann. Dies führt zu einer langfristigen Überlastung des Leichlinger Sozialamtes.

Kurzfristig geplante Hilfsaktionen privater Träger – wirklich gut gemeint und nachvollziehbar – können also nachhaltig angelegte Hilfe ebenso wie eingespielte und rechtlich notwendige Prozesse und Abläufe erheblich behindern. Ein plötzlicher, nicht koordinierte Zustrom kann kaum von einer Kommune bewältigt werden. Es ist verständlich, wichtig und selbstverständlich, den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu helfen. Dabei sollte jedoch nicht verständliches impulsiv emotionales Handeln Einzelner in diesem Maße Ressourcen binden und eingespielte, gesetzlich bindende Regelungen torpedieren.

Die Stadtverwaltung ist zu gewissen Schritten wie der Erstaufnahme, medizinischen Versorgung und Registrierung verpflichtet. Das bindet Zeit-, Personal- und Kapazitätsreserven. Werden diese Ressourcen neben den städtisch geplanten Aufnahmen zusätzlich spontan gebunden, hat es kurz- und langfristige Konsequenzen, die letztlich den Betroffenen und weiteren Flüchtlingen, die auf jene Dienstleistungen angewiesen sind, schaden – und die bereits voll ausgelasteten Mitarbeiter*innen des Sozialamtes bestenfalls nur weiter überlasten. Denn grade für kleine Städte in der Größenordnung Leichlingens ist es eine große Herausforderung, auf einen Schlag eine Vielzahl an Flüchtenden in menschenwürdigen, sicheren und langfristig verfügbaren Unterkünften zu beherbergen.

Ich möchte privaten Wohnraum für die Geflüchteten zur Verfügung stellen

Wer zusätzlichen Wohnraum für die vor dem Krieg fliehenden Menschen zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne melden bei: Sascha Göbeler, Telefon: 02175/992-150, E-Mail-Adresse: sascha.goebeler(at)leichlingen.de

Darf ich ukrainische Geflüchtete einstellen?

Wenn Sie als Unternehmen einer geflüchteten Person eine Arbeitsstelle anbieten möchten, muss diese Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (bzw. Fiktionsbescheinigung) von der Ausländerbehörde vorweisen. Damit kann die Person nachweisen, dass ihr die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ohne weitere Zustimmung erlaubt ist (keine Selbstständigkeit).

Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Registrierung bei der Stadt Leichlingen

Menschen aus der Ukraine müssen sich bei einem Aufenthalt in Deutschland bis zu 90 Tage nicht registrieren, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Im Anschluss an den Kurzaufenthalt können sie eine Aufenthaltserlaubnis von weiteren 90 Tagen einholen. Eine Registrierung beim Sozialamt ist für eingereiste Menschen aus der Ukraine also nicht verpflichtend. Trotzdem bittet die Stadt Leichlingen darum, das Sozialamt über den Aufenthalt zu informieren, um einen realistischen Überblick über die sich aktuell in Leichlingen aufhaltenden Ukrainer*innen erhalten und etwaige Hilfsangebote bedarfsgerecht anbieten zu können. Die Meldung kann via E-Mail an sozialamt(at)leichlingen.de oder bei einem persönlichen Termin im Rathaus erfolgen. 

Für die Registrierung werden folgende Informationen benötigt:

Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Bei privater Unterbringung: Wohnungsgeberbescheinigung

Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels

Fragen zum Ablauf des Asylantrages, Integration, Aufenthaltsrecht, Familienzusammenführung und Betreuung können an Nazy Schahmohammadi gerichtet werden.

Für die Antragstellung ist vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin im Rathaus zu vereinbaren. Während des Aufenthaltes in den Verwaltungsgebäuden ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. 

Finanzielle und medizinische Hilfe

Ukrainische Geflüchtete, die medizinische oder finanzielle Hilfe für Ernährung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchgüter des Haushaltes, Gesundheits- und Körperpflege benötigen, können sich an das Leichlinger Sozialamt wenden.

Seit dem 7. März 2022 ist klar, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Damit können sie ihren Bedarf geltend machen und Grundsicherung und eine Krankenversicherung erhalten. Der Antrag kann unter Vorlage eines Ausweisdokumentes persönlich beim Sozialamt gestellt werden. Die Informationen werden an die zuständige Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises weitergeleitet, die dann zwecks Verleihung des entsprechenden Aufenthaltstitels mit den Schutzsuchenden in Verbindung tritt.

Im Zuge der Beantragung von Leistungen erhalten die Geflüchteten einen Behandlungsschein und damit einen Krankenversicherungsschutz. In ganz besonders dringenden Fällen kann auch vorab ein Behandlungsschein ausgestellt werden. 

Das Sozialamt organisiert außerdem eine Unterbringungsmöglichkeit für angekommene Flüchtende, falls sie noch keine Unterkunft haben. 

Fragen zum Ablauf des Asylantrages, Integration, Aufenthaltsrecht, Familienzusammenführung und Betreuung können Nazy Schahmohammadi gerichtet werden.

Für die Antragstellung ist vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin im Rathaus zu vereinbaren. Während des Aufenthaltes in den Verwaltungsgebäuden ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. 

Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)

Ukrainische Geflüchtete haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die mindestens ein Jahr gültig ist. Diese kann über die zuständige Ausländerbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis beantragt werden. Das Leichlinger Sozialamt hilft gerne bei der Antragstellung.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu, in eine Wohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird ("Sozialwohnung").

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Eltern, Vormund oder Erziehungsberechtigte in Leichlingen ankommen, gelten als unbegleitete minderjährige Ausländer*innen. Sie haben Anspruch auf Hilfe durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie und müssen sich dort melden. 

Corona

Auch aus der Ukraine geflüchtete Menschen können sich in den Corona-Teststationen mittels Schnelltest testen lassen. Die Bürgertestung ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden, somit kann sie jede in Deutschland lebende und/oder arbeitende Person in Anspruch nehmen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Übersicht der Testmöglichkeiten im Kreisgebiet aufgelistet, auch Leichlinger Angebote sind aufgeführt. Bei Nachweis eines positiven Schnelltests ist ein PCR-Test kostenlos.

Auch Covid-Impfungen sind für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen kostenlos möglich. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat wichtige Informationen rund um die Impfung auf Ukrainisch auf seiner Homepage zusammengestellt. 

Der russische Impfstoff (Sputnik) und die chinesischen Impfstoffe (Sinopharm/Sinovac) sind in Deutschland nicht anerkannt. Wer damit geimpft wurde, benötigt gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als geimpfte Person zu gelten.

Beschulung

Nach Abstimmung mit dem Schulamt soll jedes ukrainische Kind im Schulalter die Möglichkeit erhalten, kurzfristig beschult zu werden. Die Schulen sind hierüber informiert und ermöglichen im Rahmen der Kapazitäten eine direkte Beschulung. Parallel wird in Abstimmung mit Schulamt, Kommunalem Integrationszentrum und den Schulen eine langfristigere Beschulungslösung ausgearbeitet.

Tagesbetreuung für Kinder

Die Stadtverwaltung hat aktuell keine freien Plätze in der Kinderbetreuung, das Amt für Kinder, Jugend und Familie arbeitet an Alternativen und steht mit den bestehenden Einrichtungen bezüglich Kapazität und eventuellen Sonderangeboten in Kontakt. Allerdings existiert bereits eine Warteliste mit Kindern, denen bisher kein Betreuungsplatz ermöglicht werden konnte, die ebenfalls zu berücksichtigen ist. Hinzu kommt, dass besonders die Tageseinrichtungen für Kinder stark von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Bereitschaft zu helfen ist aber überall spürbar. Genauere Informationen folgen in Kürze.

Kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im Nahverkehr

Bis auf Weiteres können die aus der Ukraine fliehenden Menschen den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland kostenlos und ohne Ticket nutzen. Das gilt auch für Leichlingen und den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Bei Kontrollen reicht die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, aus dem die ukrainische Staatsangehörigkeit hervorgeht.

Weitere Beratung und Unterstützung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat unter www.germany4ukraine.de eine zentrale mehrsprachige Informationsplattform für Geflüchtete eingerichtet, die nach und nach weiter ausgebaut wird.

Auf der Internetpräsenz der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden sich ebenfalls allgemeine Informationen für Geflohene auf Ukrainisch, Englisch und Russisch.

Die Verbraucherzentrale hat hilfreiche Informationen zusammengestellt, z. B. zu Telefonie- und Internettarifen, Geldtransfer von der und in die Ukraine und Kontoeröffnung in Deutschland.

Falls Sie nur mit jemandem reden wollen, können Sie sich an die Telefonseelsorge Doweria wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen Russisch. 

Eine Online-Rechtsberatung für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf Russisch auf pereprava.de.

Beratung und Unterstützung für LGBTIQ* auf Russisch finden Sie bei quarteera.de.