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Aktuelles zu Corona-Bedingungen
Mit der geltenden Corona-Schutzverordnung fallen für die Musikschulen die bislang geltenden Vorgaben wie der 3G-Nachweis und die Maskenpflicht.
Für alle Einrichtungen der Stadt und so auch für die Musikschule gilt jedoch im Rahmen des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht auf öffentlich zugänglichen Flächen (Flure, Treppenhäuser etc.) sowie an Orten, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wir appellieren an alle Besucher*innen, sich weiterhin freiwillig an die 3G-Regel zu halten sowie die Hygiene-und Abstandsregeln zu beachten. Weiterhin würden wir es sehr begrüßen, während des Unterrichts eine Maske zu tragen, sofern die Lehrkraft diese Bitte ausspricht. Für den Gesangs- und Bläser-Unterricht bitten wir herzlich darum, sich vor dem Unterricht mindestens selbst zu testen.
Wir danken allen Besucherinnen und Besuchern für Ihre Mithilfe bei einem möglichst infektionsfreien Musikschulbetrieb.