Infos in Leichter Sprache

Satzungen

Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Leichlingen vom 16.12.2010:


Die Stadt Leichlingen betreibt den Wochenmarkt.

Der Platz und die Öffnungszeit werden vom Ordnungsamt bestimmt.

Die Stadt Leichlingen hat bestimmte Regeln.

Die Regeln sollen alle Menschen in Leichlingen einhalten.

Das Ordnungsamt überprüft das.


Auf dem Markt werden Produkte des täglichen Bedarfs verkauft.


Man kann einen Stand für 1 Tag oder für eine längere Zeit mieten.


Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Ordnungsamt

Herr Röttger

Telefon 02175 992-252
 

Satzung über den Denkmalbereich Marktstraße/Mittelstraße
 

Die Marktstraße und die Mittelstraße sind ein Denkmalbereich.

Ein Denkmalbereich ist für das Erscheinungsbild der Stadt wichtig.


Ein Denkmalbereich ist ein Umgebungsschutz.


Im Ort sind alte Häuser vorhanden.

Sie sind 200-300 Jahre alt.

Die Häuser zeigen die Entwicklung von früher zu heute.

Deswegen werden sie als Denkmalbereich geschützt.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Bauordnung, Untere Denkmalbehörde

Telefon 02175 992-183
 

oder
 

Rheinisch-Bergischer Kreis

Obere Denkmalbehörde

Telefon 02202 132528

 

Satzung über den Denkmalbereich Witzhelden


Der Markt von Witzhelden ist ein Denkmalbereich.

Ein Denkmalbereich ist für das Erscheinungsbild der Stadt wichtig.


Ein Denkmalbereich ist ein Umgebungsschutz.


Der Marktplatz hat eine Kirche und Fachwerkhäuser.

Sie zeigen die Entwicklung von früher zu heute.


Deswegen werden sie als Denkmalbereich geschützt.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Bauordnung, Untere Denkmalbehörde

Telefon 02175 992-183
 

oder
 

Rheinisch-Bergischer Kreis

Obere Denkmalbehörde

Telefon 02202 132528

 

Satzung zur Hundesteuer


Für das Halten von Hunden müssen Steuern gezahlt werden.

Steuern sind ein Geldbetrag, der dem Staat abgegeben werden muss.

Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke.
 

Auch Pflegehunde sind steuerpflichtig.

Blindenhunde oder Hilfshunde sind steuerfrei.
Es müssen also keine Steuern bezahlt werden.

Die Steuer beträgt für einen Hund 84 € pro Jahr.
 

Beim Tod oder einem Verkauf des Hundes muss dies der Stadt Leichlingen mitgeteilt werden.

Die Steuerpflicht gibt es dann nicht mehr.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Kämmerei

Frau Maczeja

02175 992-148

 

Satzung für Freisportanlagen

Eine Freisportanlage ist eine Fläche wo man draußen Sport treiben kann.

Die Nutzung ist für Leichlinger Schulen oder Vereine erlaubt.

Wenn die Schule oder der Verein zustimmt sind Zuschauer und Zuschauerinnen erlaubt.
 

Bei der Benutzung muss eine Aufsichtsperson dabei sein.

Sie guckt das der Sport und die Fläche sicher sind.
 

Die Fläche muss vor dem Sport auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Nach dem Sport muss alles aufgeräumt werden.
 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Amt für Jugend und Schule

Herr Konnertz

02175 992-224


Satzung über die Nutzung von Frei-, Hallen- und Sondersportanlagen

Eine Freisportanlage ist eine Fläche wo man draußen Sport treiben kann.

Eine Hallensportanlage ist eine überdachte Fläche wo man Sport treiben kann.

Eine Sondersportanlage ist eine Fläche auf der einzelne Sportarten ausgeübt werden können.

Die Anlage dürfen Leichlinger Schulen, Vereine und Gruppen nutzen.

Bei der Benutzung muss eine Aufsichtsperson dabei sein.

Sie guckt das der Sport und die Fläche sicher sind.

Die Fläche muss vor dem Sport auf ihre Sicherheit überprüft werden.

Nach dem Sport muss alles aufgeräumt werden.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Amt für Jugend und Schule

Herr Konnertz

02175 992-224

 

Satzung des Jugendamtes


Das Jugendamt besteht aus einem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen.
 

Er kümmert sich zum Beispiel um:

  • Planung
  • Förderung und
  • Probleme
     

Das Jugendamt hilft Eltern und Kindern bei der Erziehung und der Betreuung.
 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Zentrale Verwaltung Jugend und Schule

Frau Oberthür

02175 992-251
 

Satzung der Musikschule

Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Leichlingen.

In einer Musikschule wird Musik unterrichtet.
 

Die Musikschule arbeitet mit Kindergärten und Schulen zusammen.
 

Sie wird von einem Lehrer geleitet.

Er ist Experte für Musik und Erziehung.
 

Die Musikschule hat auch eigene Instrumente.

Diese können benutzt werden.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Musikschule

Herr Zelzner

02175 992-541
 

Satzung über die Verleihung der Ehrenplakette


Eine Ehrenplakette wird für besondere Taten verliehen.

Diese Taten können aus dem politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich kommen.
 

Der Bürgermeister verleiht sie.
 

Auf der Vorderseite der Ehrenplakette ist das Wappen der Stadt.

Ein Wappen ist ein meist farbiges schildförmiges Zeichen.

Es steht als Zeichen für die Stadt.
 

Auf der Rückseite sind ein Text und der Name der geehrten Person.

Geehrt bedeutet eine Anerkennung zu bekommen.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Referent des Bürgermeisters                                      

Herr Böhm

02175 992-127                                  

 

Satzung des Friedhofes


Friedhöfe dienen der Bestattung von Toten.

Die Bestattungen erfolgen in Särgen und Urnen.
 

Jede Bestattung muss nach dem Tod der Person angemeldet werden.

Der Termin wird mit der Familie und dem Bestatter oder der Bestatterin abgesprochen.

Die Bestattungen erfolgen von Montag bis Freitag.
 

Eine anonyme Bestattung ist möglich.

Anonym bedeutet ohne Namensnennung.
 

Die Öffnungszeiten des Friedhofs sind von 7 bis  20 Uhr.
 

Die Ruhezeit eines Grabes liegt zwischen 20 und 30 Jahren.

Die Ruhezeit ist die Zeit, in der nichts mit dem Grab gemacht werden darf.

Das Grab darf also nicht aufgelöst werden.

Es darf auch nicht von einer weiteren Person genutzt werden.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Bauhof

Herr Pöppel

02715 992-531
 

Hauptsatzung der Stadt Leichlingen


Die Fläche der Stadt Leichlingen bilden alle Grundstücke.
 

Das Wappen der Stadt ist blau – weiß – blau.

Ein Wappen ist ein meist farbiges schildförmiges Zeichen.

Es steht als Zeichen für die Stadt.
 

Der Stadt-Rat muss die Einwohner und Einwohnerinnen über alle Informationen der Stadt informieren.

Der Stadt-Rat ist eine Versammlung von Politikern und Politikerinnen aus mehreren Parteien.

Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit den gleichen politischen Meinungen.
 

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin kann Anregungen oder Beschwerden schriftlich an den Rat schicken.
 

Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin leitet die Stadt.

Er oder sie wird von den Einwohnern und Einwohnerinnen für 5 Jahre gewählt.

Der Bürgermeister von Leichlingen heißt Frank Steffes.

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Stab des Bürgermeisters                                         

Frau Gerhards

02175 992-102

 

Satzung zur Kinder- und Jugendhilfe


Kinder die nicht mehr zu Hause leben können eine finanzielle Unterstützung in Form von Geld erhalten.

Das gilt zum Beispiel für Pflegekinder oder behinderte Kinder.
 

Es gibt einmalige und regelmäßige Zahlungen.
 

Hilfe erhalten kann man zum Beispiel für

  • Möbel
  • Klassenfahrten
  • Kleidung

 

Kontakt und Informationen

Stadt Leichlingen

Amt für Jugend und Schule

02175 992-128

Dienst-Leistungen

Eine Dienst-Leistung ist eine Hilfe.

Die Stadt Leichlingen hat viele Dienst-Leistungen.
 

Auf der Seite Anliegen von A-Z sind diese aufgeschrieben.

Dort sieht man was man machen kann.

Und wer bei Fragen helfen kann.

 

Kontakt

Stadt Leichlingen

Zentrale

Frau Broch

Tel. 02175 992-0

 

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister ist der Chef der Stadt und des Stadt-Rats.

Er wird für 5 Jahre gewählt.
 

Der aktuelle Bürgermeister der Stadt Leichlingen heißt Frank Steffes.

Er gehört der Partei SPD an.

SPD heißt: Sozial-demokratische-Partei Deutschland
 

Der Bürgermeister hat viele Aufgaben.

Zum Beispiel diese:

Er vertritt die Stadt.

Und er leitet die Stadt-Verwaltung
 

Kontakt

Stadt Leichlingen

Stab des Bürgermeisters

Frau Gerhards

Tel. 02175 992-102
 

Barrierefreie Zugänge

Zugänge ohne Hindernisse nennt man barrierefreie Zugänge.

Diese sind zum Beispiel für Menschen die im Rollstuhl sitzen.
 

Vor der Stadtverwaltung gibt es einen Zugang über eine Rampe.
 

Die Stadtverwaltung hat einen eigenen Parkplatz.

Auf dem Parkplatz gibt es auch Behinderten-Parkplätze.
 

Personalausweis

Ab 16 Jahren braucht man einen Personalausweis.

Wenn man einen Reisepass hat, dann braucht man keinen Personalausweis.
 

Personalausweis bekommen
 

Für die Bestellung des Personalausweises muss man persönlich in die Stadtverwaltung kommen.
 

Bei dem 1. Besuch muss man seine Geburts-Urkunde mitbringen.

Und ein Foto.

Dieses Foto muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Man nennt dies biometrisch.
 

Gültigkeit
 

Gültigkeit ist die Zeit in der man den Ausweis benutzen kann.

Bei unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.

Bei über 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig.
 

Ist der Ausweis nicht gültig muss man einen neuen beantragen.

 

Kontakt

Stadt Leichlingen

Bürgerbüro

Frau Wildt

Tel. 02175 992-207

 

Schwerbehindertenausweis
 

Ein Schwerbehindertenausweis kann mit einem Formular beantragt werden.

Das Formular kann telefonisch beantragt werden.
 

Verlängern kann man den Ausweis im Bürgerbüro.
 

Der Antrag ist kostenfrei.
 

Bei Fragen kann man sich melden.

 

Kontakt

Stadt Leichlingen

Bürgerbüro

Frau Wildt

Tel. 02175 992-207

Suche starten