Satzungen
Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Leichlingen vom 16.12.2010:
Die Stadt Leichlingen betreibt den Wochenmarkt.
Der Platz und die Öffnungszeit werden vom Ordnungsamt bestimmt.
Die Stadt Leichlingen hat bestimmte Regeln.
Die Regeln sollen alle Menschen in Leichlingen einhalten.
Das Ordnungsamt überprüft das.
Auf dem Markt werden Produkte des täglichen Bedarfs verkauft.
Man kann einen Stand für 1 Tag oder für eine längere Zeit mieten.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Ordnungsamt
Herr Röttger
Telefon 02175 992-252
Satzung über den Denkmalbereich Marktstraße/Mittelstraße
Die Marktstraße und die Mittelstraße sind ein Denkmalbereich.
Ein Denkmalbereich ist für das Erscheinungsbild der Stadt wichtig.
Ein Denkmalbereich ist ein Umgebungsschutz.
Im Ort sind alte Häuser vorhanden.
Sie sind 200-300 Jahre alt.
Die Häuser zeigen die Entwicklung von früher zu heute.
Deswegen werden sie als Denkmalbereich geschützt.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Bauordnung, Untere Denkmalbehörde
Telefon 02175 992-183
oder
Rheinisch-Bergischer Kreis
Obere Denkmalbehörde
Telefon 02202 132528
Satzung über den Denkmalbereich Witzhelden
Der Markt von Witzhelden ist ein Denkmalbereich.
Ein Denkmalbereich ist für das Erscheinungsbild der Stadt wichtig.
Ein Denkmalbereich ist ein Umgebungsschutz.
Der Marktplatz hat eine Kirche und Fachwerkhäuser.
Sie zeigen die Entwicklung von früher zu heute.
Deswegen werden sie als Denkmalbereich geschützt.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Bauordnung, Untere Denkmalbehörde
Telefon 02175 992-183
oder
Rheinisch-Bergischer Kreis
Obere Denkmalbehörde
Telefon 02202 132528
Satzung zur Hundesteuer
Für das Halten von Hunden müssen Steuern gezahlt werden.
Steuern sind ein Geldbetrag, der dem Staat abgegeben werden muss.
Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke.
Auch Pflegehunde sind steuerpflichtig.
Blindenhunde oder Hilfshunde sind steuerfrei.
Es müssen also keine Steuern bezahlt werden.
Die Steuer beträgt für einen Hund 84 € pro Jahr.
Beim Tod oder einem Verkauf des Hundes muss dies der Stadt Leichlingen mitgeteilt werden.
Die Steuerpflicht gibt es dann nicht mehr.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Kämmerei
Frau Maczeja
02175 992-148
Satzung für Freisportanlagen
Eine Freisportanlage ist eine Fläche wo man draußen Sport treiben kann.
Die Nutzung ist für Leichlinger Schulen oder Vereine erlaubt.
Wenn die Schule oder der Verein zustimmt sind Zuschauer und Zuschauerinnen erlaubt.
Bei der Benutzung muss eine Aufsichtsperson dabei sein.
Sie guckt das der Sport und die Fläche sicher sind.
Die Fläche muss vor dem Sport auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Nach dem Sport muss alles aufgeräumt werden.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Amt für Jugend und Schule
Herr Konnertz
02175 992-224
Satzung über die Nutzung von Frei-, Hallen- und Sondersportanlagen
Eine Freisportanlage ist eine Fläche wo man draußen Sport treiben kann.
Eine Hallensportanlage ist eine überdachte Fläche wo man Sport treiben kann.
Eine Sondersportanlage ist eine Fläche auf der einzelne Sportarten ausgeübt werden können.
Die Anlage dürfen Leichlinger Schulen, Vereine und Gruppen nutzen.
Bei der Benutzung muss eine Aufsichtsperson dabei sein.
Sie guckt das der Sport und die Fläche sicher sind.
Die Fläche muss vor dem Sport auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Nach dem Sport muss alles aufgeräumt werden.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Amt für Jugend und Schule
Herr Konnertz
02175 992-224
Satzung des Jugendamtes
Das Jugendamt besteht aus einem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen.
Er kümmert sich zum Beispiel um:
- Planung
- Förderung und
- Probleme
Das Jugendamt hilft Eltern und Kindern bei der Erziehung und der Betreuung.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Zentrale Verwaltung Jugend und Schule
Frau Oberthür
02175 992-251
Satzung der Musikschule
Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Leichlingen.
In einer Musikschule wird Musik unterrichtet.
Die Musikschule arbeitet mit Kindergärten und Schulen zusammen.
Sie wird von einem Lehrer geleitet.
Er ist Experte für Musik und Erziehung.
Die Musikschule hat auch eigene Instrumente.
Diese können benutzt werden.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Musikschule
Herr Zelzner
02175 992-541
Satzung über die Verleihung der Ehrenplakette
Eine Ehrenplakette wird für besondere Taten verliehen.
Diese Taten können aus dem politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich kommen.
Der Bürgermeister verleiht sie.
Auf der Vorderseite der Ehrenplakette ist das Wappen der Stadt.
Ein Wappen ist ein meist farbiges schildförmiges Zeichen.
Es steht als Zeichen für die Stadt.
Auf der Rückseite sind ein Text und der Name der geehrten Person.
Geehrt bedeutet eine Anerkennung zu bekommen.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Referent des Bürgermeisters
Herr Böhm
02175 992-127
Satzung des Friedhofes
Friedhöfe dienen der Bestattung von Toten.
Die Bestattungen erfolgen in Särgen und Urnen.
Jede Bestattung muss nach dem Tod der Person angemeldet werden.
Der Termin wird mit der Familie und dem Bestatter oder der Bestatterin abgesprochen.
Die Bestattungen erfolgen von Montag bis Freitag.
Eine anonyme Bestattung ist möglich.
Anonym bedeutet ohne Namensnennung.
Die Öffnungszeiten des Friedhofs sind von 7 bis 20 Uhr.
Die Ruhezeit eines Grabes liegt zwischen 20 und 30 Jahren.
Die Ruhezeit ist die Zeit, in der nichts mit dem Grab gemacht werden darf.
Das Grab darf also nicht aufgelöst werden.
Es darf auch nicht von einer weiteren Person genutzt werden.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Bauhof
Herr Pöppel
02715 992-531
Hauptsatzung der Stadt Leichlingen
Die Fläche der Stadt Leichlingen bilden alle Grundstücke.
Das Wappen der Stadt ist blau – weiß – blau.
Ein Wappen ist ein meist farbiges schildförmiges Zeichen.
Es steht als Zeichen für die Stadt.
Der Stadt-Rat muss die Einwohner und Einwohnerinnen über alle Informationen der Stadt informieren.
Der Stadt-Rat ist eine Versammlung von Politikern und Politikerinnen aus mehreren Parteien.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit den gleichen politischen Meinungen.
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin kann Anregungen oder Beschwerden schriftlich an den Rat schicken.
Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin leitet die Stadt.
Er oder sie wird von den Einwohnern und Einwohnerinnen für 5 Jahre gewählt.
Der Bürgermeister von Leichlingen heißt Frank Steffes.
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Stab des Bürgermeisters
Frau Gerhards
02175 992-102
Satzung zur Kinder- und Jugendhilfe
Kinder die nicht mehr zu Hause leben können eine finanzielle Unterstützung in Form von Geld erhalten.
Das gilt zum Beispiel für Pflegekinder oder behinderte Kinder.
Es gibt einmalige und regelmäßige Zahlungen.
Hilfe erhalten kann man zum Beispiel für
- Möbel
- Klassenfahrten
- Kleidung
Kontakt und Informationen
Stadt Leichlingen
Amt für Jugend und Schule
02175 992-128
Dienst-Leistungen
Eine Dienst-Leistung ist eine Hilfe.
Die Stadt Leichlingen hat viele Dienst-Leistungen.
Auf der Seite Anliegen von A-Z sind diese aufgeschrieben.
Dort sieht man was man machen kann.
Und wer bei Fragen helfen kann.
Kontakt
Stadt Leichlingen
Zentrale
Frau Broch
Tel. 02175 992-0
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister ist der Chef der Stadt und des Stadt-Rats.
Er wird für 5 Jahre gewählt.
Der aktuelle Bürgermeister der Stadt Leichlingen heißt Frank Steffes.
Er gehört der Partei SPD an.
SPD heißt: Sozial-demokratische-Partei Deutschland
Der Bürgermeister hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel diese:
Er vertritt die Stadt.
Und er leitet die Stadt-Verwaltung
Kontakt
Stadt Leichlingen
Stab des Bürgermeisters
Frau Gerhards
Tel. 02175 992-102
Barrierefreie Zugänge
Zugänge ohne Hindernisse nennt man barrierefreie Zugänge.
Diese sind zum Beispiel für Menschen die im Rollstuhl sitzen.
Vor der Stadtverwaltung gibt es einen Zugang über eine Rampe.
Die Stadtverwaltung hat einen eigenen Parkplatz.
Auf dem Parkplatz gibt es auch Behinderten-Parkplätze.
Personalausweis
Ab 16 Jahren braucht man einen Personalausweis.
Wenn man einen Reisepass hat, dann braucht man keinen Personalausweis.
Personalausweis bekommen
Für die Bestellung des Personalausweises muss man persönlich in die Stadtverwaltung kommen.
Bei dem 1. Besuch muss man seine Geburts-Urkunde mitbringen.
Und ein Foto.
Dieses Foto muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Man nennt dies biometrisch.
Gültigkeit
Gültigkeit ist die Zeit in der man den Ausweis benutzen kann.
Bei unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.
Bei über 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig.
Ist der Ausweis nicht gültig muss man einen neuen beantragen.
Kontakt
Stadt Leichlingen
Bürgerbüro
Frau Wildt
Tel. 02175 992-207
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann mit einem Formular beantragt werden.
Das Formular kann telefonisch beantragt werden.
Verlängern kann man den Ausweis im Bürgerbüro.
Der Antrag ist kostenfrei.
Bei Fragen kann man sich melden.
Kontakt
Stadt Leichlingen
Bürgerbüro
Frau Wildt
Tel. 02175 992-207