Leitsätze und Aktionsprogramm für eine barrierefreie Stadt Leichlingen
Präambel
Der Rat der Stadt Leichlingen beschließt in Übereinstimmung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Leichlingen folgende Leitsätze für die Bestrebungen, Leichlingen in allen Bereichen zu einer barriefreien und behindertenfreundlichen Stadt zu machen. Dabei sind sich die Mitglieder des Rates und des Behindertenbeirates bewusst, dass es zur Verwirklichung dieser Leitsätze in konkreten Maßnahmen der Mitarbeit der Stadtverwaltung, aller Leichlinger Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Unternehmen, Organisationen, Verbände und Vereine bedarf.
Leitsätze
Gemeinsam stehen wir für ein barrierefreies und behindertenfreundliches Leichlingen. In diesem Sinne wollen wir erreichen, dass in unserer Stadt
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Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Tageseinrichtungen für Kinder, Schule, Betrieb, Wohnumfeld, Freizeit, Kultur, Sport und Gesellschaft miteinander reden, lernen, arbeiten und leben.
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Menschen mit Behinderungen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten alle notwendigen Hilfen und Unterstützungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität erhalten und sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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durch eine umfassende Interessenvertretung Menschen mit Behinderungen sachkundig an allen sie betreffenden Entscheidungen und Vorhaben beteiligt werden.
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die Kommunikation zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen gefördert wird, um Ausgrenzungen aufzuheben und zu verhindern.
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alle Lebensräume barrierefrei gestaltet werden.
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die öffentliche Infrastruktur in allen Stadtteilen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechend gestaltet wird und ihre Sicherheitsbedürfnisse im öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum beachtet werden.
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Menschen mit Behinderungen bei ihrer Lebensgestaltung Wahlmöglichkeiten haben und sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstbestimmt arbeiten und wohnen und dazu Unterstützungsangebote wie individuelle Assistenz, Pflege, Sozial- und Beratungsdienste und geeignete Arbeits- und Wohnformen in Anspruch nehmen können.
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eine kompetente, von Trägern und Leistungserbringern unabhängige Beratung über soziale Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus einer Hand sichergestellt wird, die leicht erreichbar und verfügbar ist.
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Bauherren, Architekten und Planer barrierefrei und damit behindertengerecht bauen.
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besondere integrationsfördernde Leistungen öffentlich gewürdigt und ausgezeichnet werden.
Aktionsprogramm
Die Stadt Leichlingen setzt sich das Ziel, dass die Stadt Leichlingen bis zum Jahr 2025 barrierefrei ist, soweit dies im Einflussbereich der Stadt liegt. Mit den nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) in Frage kommenden Verbänden strebt sie Zielvereinbarungen nach § 5 BGG NRW an.
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Die Zielvereinbarungen – auch ggf. für Teilbereiche – enthalten Regelungen insbesondere
a) zum Erstellen einer Bestandsaufnahme,
b) zum Aufbau von Strukturen zur Umsetzung der notwendigen Schritte,
c) zum Controlling aller geplanten Um- und Neubaumaßnahmen und sonstiger Planungen
nach dem städt. Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung auf Barrierefreiheit und
d) zum Aufbau eines Berichtswesens.
Auszeichnung Integration fördernder Maßnahmen
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Leichlingen verleiht alljährlich zum „Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen“ (3.12. lt. Resolution 47/3 der Vereinten Nationen v. 14. Oktober l992) eine Anerkennungsurkunde für besondere Leistungen in der Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen. Die Auszeichnung kann vergeben werden für
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integrative Projekte, z. B. in Freizeit, Kindergarten, Schule, Sport, Unternehmen,
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für die barrierefreie Ausstattung von Gebäuden,
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sonstige Aktivitäten, die nicht berufs- oder produktbedingt sind und die der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben oder ihrer Freizeitgestaltung dienen.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury, die aus Mitgliedern des Rates und des Behindertenbeirates zu bilden ist.
Begründung
In Leichlingen lebt ein recht hoher Anteil von Seniorinnen und Senioren. Ungefähr 6.400 Bürgerinnen und Bürger sind 65 Jahre alt und älter. Das bedeutet, dass über ein Fünftel der Leichlingerinnen und Leichlinger 65 Jahre alt und älter sind. Hinzu kommen rund 10% der Bevölkerung, die von einer Behinderung betroffen sind. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist darüber hinaus auch für Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit einer vorübergehenden Gehbeeinträchtigung z. B. durch Unfall, Menschen mit einem Rollator usw. von großer Wichtigkeit.
Das HPH Langenfeld betreibt in der Moltkestraße Wohngruppen für Menschen mit geistiger Behinderung, der Verein Mittendrin e. V. initiierte ein Wohnprojekt für Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung, Am Goldberg. In der Neukirchener Straße haben wir die Förderschule des LVR mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, in Kuhle die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Die Stadt ist jedoch an vielen Stellen nicht barrierefrei.
Der Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 5 BGG NRW gibt Leichlingen die Möglichkeit, den Prozess des Erreichens weitestgehender Barrierefreiheit aktiv gestalten zu können.
Die lange Zeit bis zum Erreichen weitestgehender Barrierefreiheit gibt Leichlingen die Möglichkeit, Veränderungen im Hinblick auf Barrierefreiheit im Zuge ohnehin notwendiger Arbeiten mit anzugehen und umzusetzen.
Es liegt im Interesse Leichlingens, das Gemeinwesen für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei und damit attraktiv zu gestalten.