Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die "Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus". Ihr Bestand ist sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die Landesverfassung garantiert.
Wesentlicher Bestandteil dieser Verfassungsgarantie ist die Selbstverwaltung durch selbstgewählte Organe. Die Verwaltung der Stadt wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
Diese wird durch den Rat vertreten, der alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Ratsmitglieder sind Inhaber*innen eines "freien Mandats", d. h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.
Die Tätigkeit im Rat ist ehrenamtlich.
Vorsitzender des Rates der Stadt Leichlingen: Bürgermeister Frank Steffes
1. Stellv. Bürgermeister: Maurice Winter2. Stellv. Bürgermeister: Tobias Rottwinkel
32 Ratsmitglieder davon:
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