Primäre Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Denkmäler sind grundsätzlich nicht reproduzierbar, sie existieren als Originale weiter, oder sie existieren gar nicht. Das gilt nicht nur für das Ganze, sondern auch für alle Details. Jede, auch die kleinste Änderung beinhaltet einen negativen Aspekt für den Zeugnischarakter.
Veränderungen an einem Baudenkmal, in seiner Umgebung oder innerhalb eines Denkmalbereiches führen fast zwangsläufig zu einem Verlust an historischer Authentizität des geschützten Gegenstandes. Daher unterliegen solche Maßnahmen einer Erlaubnispflicht seitens der bei der Kommune angesiedelten Unteren Denkmalbehörde.
Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde zählen u.a.:
- Auskünfte und Beratungen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
- Führung der Denkmalliste
- Entscheidung über erlaubnispflichtige Maßnahmen
- gestalterische Beratung zur Stadtbildpflege
- Ausstellen von Bescheinigungen zur erhöhten steuerlichen Abschreibung
- Unterstützung und Prüfung von Förderanträgen
Behördenaufbau
Für die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden (Gemeinden) zuständig.
Die Untere Denkmalbehörde (UDB) der Stadt Leichlingen berät den Eigentümer beim Umgang mit dem Denkmal, der Stellung eines Erlaubnisantrages sowie der weiteren Baumaßnahme.
Der Unteren Denkmalbehörde steht als Fachbehörde für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Pulheim beratend zur Seite.
Übergeordnete Behörden sind der Rheinisch-Bergische Kreis als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW als Oberste Denkmalbehörde.