Gleichstellung

Frauen und Männer sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Das Land NRW hat in dem seit 1999 bestehenden Landesgleichstellungsgesetz festgeschrieben, dass die Benachteiligung von Frauen zugunsten einer angestrebten Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern abzubauen ist. Dafür wurden in jeder Stadt Gleichstellungsstellen eingerichtet.

Die Gleichstellungsstelle bietet den Mitarbeitenden der Verwaltung und den Bürger*innen Information und Beratung. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zum einen An­sprech­partnerin für die Mitarbeitenden der Stadt in Fragen der Gleichstellung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zum anderen steht sie den Bürger*innen auch in persönlichen Beratungsangeboten zu allen Fragen rund um Gleichstellung oder Gleich­berechtigung zur Verfügung.

Für Nadja Kischka-Wellhäußer, die kommunale Gleichstellungsbeauftragte, bedeutet dies, dass sie sich einsetzt für

  • Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz,
  • ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern im öffentlichen Leben, in Partnerschaft und Familie,
  • ein selbstbestimmtes, freies und sicheres Leben von Frauen und Mädchen in Leichlingen
  • Unterstützung von Vernetzung und Verbindung von Institutionen und sozialen Trägern vor Ort, die Mädchen und Frauen Unterstützung bieten

 

Dafür leistet sie Öffentlichkeits- und Projektarbeit, etwa die

  • Organisation von an Mädchen und Frauen gerichtete Infoveranstaltungen und Aktionen, etwa zur Selbstbehauptung von Mädchen, zur politischen Teilhabe oder dem Empowerment von Frauen
  • Mitwirkung bei Präventionsprojekten, etwa zum Schutz von Frauen vor Gewalt
  • Mitarbeit bei kreisweiten Projekten der Gleichstellungsstellen


Sprechstunde

Gerne steht die Gleichstellungsbeauftragte allen Bürger*innen in Fragen der Gleichstellung für eine Sprechstunde zur Verfügung. Selbstverständlich werden sämtliche Gespräche vertraulich geführt. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Ab März 2025 bietet die Gleichstellungsbeauftragte zusätzlich eine offene Sprechstunde für interessierte Bürger*innen im Quartiersbüro in der Kirchstr. 6-8, Raum 11, an. Jeden ersten Donnerstag im Monat von 10-13 Uhr informiert sie gerne im persönlichen Gespräch ohne vorherige Terminvereinbarung rund um Themen der Gleichstellung wie zum Beispiel Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Gewaltprävention und Opferschutz, Hilfsangebote für Betroffene häuslicher Gewalt oder psychischer Gewalt in Beziehungen und stellt gerne Kontakt zu den jeweiligen Trägern oder Beratungsstellen her.

 

Die Allgemeine Frauenberatungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet jeden vierten Montag im Monat zwischen 9 und 11 Uhr vormittags eine feste Sprechstunde im Quartiersbüro in der Kirchstr. 6-8 in Leichlingen an, wozu eine Anmeldung erforderlich ist (frauenberatung-bgl(at)t-online.de oder telefonisch: 02202-45 112) Das Team der Mitarbeiterinnen bietet umfassende Beratung zu sämtlichen Konfliktsituationen oder Fragen an, etwa zu sämtlichen Formen von häuslicher Gewalt, Trennung bzw. Scheidung, oder Essstörung (in der angeschlossenen Mädchenberatungsstelle). Die Beratungen sind kostenfrei und sowohl persönlich als auch telefonisch oder online möglich. 

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Ihre Ansprechperson

06 Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsbeauftragte
02175 992-286