Vorsorge vor Starkregen

Durch die Klimaveränderung nehmen Starkregenereignisse zu. Bedingt durch die Lage der Stadt Leichlingen am Bergischen Land und an der Wupper war das Stadtgebiet bereits mehrfach von Überschwemmungen durch extreme Niederschläge betroffen. Zuletzt 2021 traf es die Stadt heftig. Auch für die Zukunft sind extreme Wetterereignisse mit erheblichem Starkregen nicht auszuschließen. Deswegen arbeitet die Stadt und hier besonders der städtische Abwasserbetrieb intensiv an Verbesserungen. So werden Möglichkeiten geschaffen, um die Abflüsse von Regenwasser schadlos zu lenken und Rückhaltemöglichkeiten für die Minderung von Niederschlagswasserspitzen eingerichtet.

Die Zuständigkeit der Stadt endet rechtlich an den Grenzen der Eigentumsgrenzen von Immobilien. Ab dieser Grenze sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilien für den Schutz vor Überflutungen in Folge von Starkregen verantwortlich. Konkret bedeutet dies, das sie sich selbst und ihr Eigentum aktiv schützen müssen. Das Prinzip dieser Selbstverantwortung beinhaltet die Ermittlung des Gefährdungspotenzials, die Bestimmung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie deren Umsetzung.

Hier der Wortlaut des Wasserhaushaltsgesetzes, § 2 Abs.2:
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Die Stadt Leichlingen hilft den Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien dabei durch das Angebot von z.B. Starkregengefahrenkarten und bei Bedarf auch Beratung.

Suche starten
Tel.: 02175 / 992-500
Fax: 02175 / 992-519
Städtischer Abwasserbetrieb
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch:8.30-12 Uhr
Freitag:8.30-12 Uhr

Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.