In Satzungen werden in Deutschland kommunale Gebühren festgelegt. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger an Aufwendungen für die kommunale Daseinsvorsorge beteiligt. Der Rat der Stadt beschließt diese Satzungen. Der aktuelle Ratsbeschluss zur Gebührenanpassung für das jeweilige Folgejahr wird am Jahresende formuliert und veröffentlicht.
Die jeweilig aktualisierten Satzungen für die Stadt Leichlingen finden Sie auf dieser Seite.
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.