In Satzungen werden in Deutschland kommunale Gebühren festgelegt. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger an Aufwendungen für die kommunale Daseinsvorsorge beteiligt. Der Rat der Stadt beschließt diese Satzungen. Der aktuelle Ratsbeschluss zur Gebührenanpassung für das jeweilige Folgejahr wird am Jahresende formuliert und veröffentlicht.
Die jeweilig aktualisierten Satzungen für die Stadt Leichlingen finden Sie auf dieser Seite.