Das Wort Kolumbarium bedeutete ursprünglich Taubenschlag; die Anordnung der Fächer erinnert daran.
Der Vorteil ist, dass diese Grabstellen nicht von den Hinterbliebenen gepflegt werden müssen. Pro Urnen-Nische können zwei Urnen beigesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für diese Grabstellen auch schon vor Eintritt des Sterbefalls zu erwerben. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist erfolgt die Beisetzung in einem anonymen Urnengrab durch Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung.
Am Kellerhansberg stehen zurzeit 48 Urnen-Nischen zur Aufnahme von je zwei Urnen zur Verfügung; in Witzhelden sind zunächst 16 Nischen eingerichtet worden.
Reihengräber für Erdbestattungen werden der Reihe nach belegt. Im Todesfall wird die Nutzungsdauer der Ruhestätte von 30 Jahren nach den gesetzlichen Vorschriften zugeteilt und kann nicht verlängert werden. Jede Ruhestätte ist auf eine Bestattung begrenzt. Reihengräber werden von dem/der Inhaber*in des Nutzungsrechtes gepflegt. Dabei ist die Gestaltung entsprechend der Würde des Ortes anzupassen. Grabmahle müssen genehmigt werden. Die Richtlinien zur Gestaltung der Grabstätten finden sich in der Friedhofssatzung der Stadt Leichlingen. Reihengräber sind ausschließlich auf dem Friedhof Kellerhansberg verfügbar.
Bei Wahlgrabstätten wird die Lage der Grabstätte gemeinsam mit dem/der Erwerber*in ausgewählt. Auf Antrag ist es möglich, das Nutzungsrecht über die gesetzliche Ruhepflicht von 30 bzw. 20 Jahren hinaus zu verlängern. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. In einem Einfachgrab können ein Sarg und bis zu sechs Urnen bestattet werden. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Urnen bestattet werden. Wahlgräber werden von dem/der Inhaber*in des Nutzungsrechtes gepflegt. Dabei ist die Gestaltung entsprechend der Würde des Ortes anzupassen. Grabmahle müssen genehmigt werden. Die Richtlinien zur Gestaltung der Grabstätten finden sich in der Friedhofssatzung der Stadt Leichlingen.
Rasenreihengrabstätten gibt es sowohl als Erdrasenreihengrab als auch als Urnenrasenreihengrab. Hier werden die Gräber der Reihe nach belegt. Im Todesfall wird die Nutzungsdauer der Ruhestätte nach den gesetzlichen Vorschriften zugeteilt – bei einer Erdbestattung beträgt sie 30 Jahre, bei einer Urnenbestattung 20 Jahre. Es ist nicht möglich, das Nutzungsrecht zu verlängern. Jede Ruhestätte ist auf eine Bestattung begrenzt. Die Gräber werden mit einheiltichen Liegeplatten (30x40cm) mit den Daten des/der Verstorbenen versehen und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zusätzliche Ausstattungen, Grablampen, Bepflanzungen etc. sind nicht zulässig.
Anonyme Rasenreihengrabstätten gibt es sowohl als Erdrasenreihengrab als auch als Urnenrasenreihengrab. Im Todesfall wird die Nutzungsdauer der Ruhestätte nach den gesetzlichen Vorschriften – 30 bzw. 20 Jahre – zugeteilt. Es ist nicht möglich, das Nutzungsrecht zu verlängern. Beim anonymen Rasenreihengrab werden keine Steinplatten auf die Grabstellen gesetzt. Die Bestattung erfolgt ohne das Beisein von Angehörigen. Auf Nachfrage kann der Ort aber im Nachhinein mitgeteilt werden. Die anonymen Rasenreihengräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zusätzliche Ausstattungen sind auch hier nicht gestattet. Anonyme Rasenreihengräber sind ausschließlich auf dem Friedhof Kellerhansberg verfügbar.
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