Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen, welche von über 300 Städten, Kommunen und Kreisen ausgegeben wird. Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Dabei besteht die Wahl zwischen einer physischen Karte fürs Portemonnaie und der digitalen Nutzung in der App:
für Androidfür iOS
Beantragen kann die persönliche, nicht übertragbare Ehrenamtskarte, wer
Inhaber*innen einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
Die Ehrenamtskarte kann online über die App für Android oder iOS oder mithilfe des ausgefüllten Antragsformulars per Mail an ehrenamt(at)leichlingen.de oder postalisch beantragt werden. Die Karte ist dann für drei Jahre gültig. Die Beantragung der Karte ist kostenlos.
Die Ehrenamtskarte NRW lebt vom Engagement der Betriebe und Einrichtungen vor Ort. In Leichlingen beteiligen sich bereits zahlreiche Unternehmen mit attraktiven Vergünstigungen und zeigen damit, wie viel ihnen das ehrenamtliche Engagement in unserer Stadt wert ist.
Erkennbar sind alle teilnehmenden Stellen an einem Aufkleber mit dem Symbol der Ehrenamtskarte und dem Schriftzug „Wir unterstützen das Ehrenamt".
Jedes Unternehmen, das Teil dieses Netzwerks werden und das Ehrenamt in Leichlingen sichtbarer und attraktiver machen möchte, ist herzlich willkommen. Der Weg dahin ist denkbar einfach: Füllen Sie unseren Antrag aus und senden Sie ihn an ehrenamt(at)leichlingen.de. Das Team der Ehrenamtskoordination der Stadt Leichlingen meldet sich anschließend bei Ihnen.
Inhaber*innen der Ehrenamtskarte können alle attraktiven Vergünstigungen in den teilnehmenden Kreisen, Städten und des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören u. a. Ermäßigungen bei Veranstaltungen aus Sport und Kultur ebenso wie beim Besuch von Bildungseinrichtungen wie den Volkshochschulen, Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen. Dies gilt aber auch für Angebote von Partner*innen aus Wirtschaft, Kultur und Sport.
Alle Vergünstigungen in NRW können hier aufgerufen werden.
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