Alle Ensembles und Tanzgruppen sind bei gleichzeitiger Belegung von Hauptfachunterricht (Instrumental-/Gesangsunterricht) kostenfrei.
Erwachsene zahlen nicht mehr als Kinder/Jugendliche.
Jeder Schüler und jede Schülerin der Leichlinger Musikschule hat ein Recht auf 36 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr. Bei Ausfall durch Verschulden der Musikschule gibt es eine Erstattung.
Es gibt Familien- und Sozialermäßigung (siehe Entgeltordnung).
Alle Musikschulentgelte werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung der Eltern-Kind-Kurse und der 8er Karte erfolgt in einem Betrag.
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