
Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leichlingen voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen. Es werden erforderliche Investitionen festgelegt und die dazugehörige Finanzierung geplant. Der städtische Haushaltsplan wird normalerweise jährlich aufgestellt und vom Rat der Stadt Leichlingen beschlossen. Die zu finanzierenden Aufgaben sind vielfältig und reichen von pflichtigen Aufgaben bis hin zu freiwilligen Aufgaben.
Haushaltsplan 2021 Entwurf
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Haushaltsplan 2020
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Haushaltsplan 2019
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Haushaltsplan 2018
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