Der Jahresabschluss der Stadt Leichlingen fasst umfangreiche Informationen zur Haushaltswirtschaft und zur wirtschaftlichen Lage der Gemeinde zusammen. Er dient nach § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NRW) dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres, also zum 31. Dezember, aufzustellen.
Mit der Neuregelung wurde das bisher kameralistisch geprägte Rechnungswesen, mit der Darstellung von Einnahmen/Ausgaben und einer Teilvermögensrechnung, umgestellt auf ein doppisch geprägtes 3-Komponenten-Rechnungswesen, mit der Darstellung von Erträgen/Aufwendungen (Ergebnisrechnung), Ein-/Auszahlungen (Finanzrechnung) und einer Vollvermögensrechnung (Bilanz).
Rechts finden Sie die Jahresabschlüsse seit 2014.
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