Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Bürger*innen aktiv in die Gestaltung des Stadtlebens einbringen können.
Der Stab des Bürgermeisters ist in der Regel die erste Anlaufstelle der Einwohner*innen / Bürger*innen für Ideen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Lob sowie Beschwerden und Kritik rund um die Belange Leichlingens.
Für die Bürgerbeteiligung ist es hier und da von Bedeutung, ob man Einwohner*in oder Bürger*in ist.
Grundsätzlich gilt:
Einwohner*innen sind alle Menschen, die in Leichlingen wohnen, unabhängig ihres Alters oder ihrer Nationalität.
Bürger*innen sind wahlberechtigt bei Kommunalwahlen. Sie müssen also u. a.
- mindestens 16 Jahre alt sein
- und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben
- und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Leichlingen haben
Anregungen und Beschwerden – gem. § 24 GO NRW
Gem. § 24 GO haben Einwohner*innen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Leichlingen fallen. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Leichlingen regelt das nähere Verfahren.
Der Antrag nach §24 GO kann direkt im Digitalen Bürgerportal online gestellt werden.
Unbeschadet von § 24 GO NRW kann sich jedoch „jedermann“, d. h. beispielsweise auch Grundbesitzer*innen und Gewerbetreibende, die nicht in der Gemeinde wohnen, sowie inländische juristische Personen unter Berufung auf das allgemeine Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes auch weiterhin mit Bitten und Beschwerden an die Gemeinde wenden. Anders als das Verfahren nach § 24 GO NRW, das Einwohner*innen vorbehalten bleibt, ist die Petition nach Artikel 17 GG allerdings weiterhin an ein Schriftformerfordernis mit eigenhändiger oder beglaubigter bzw. qualifizierter elektronischer Unterschrift gebunden.
Einwohnerfragestunden
Wer Fragen an die Stadt hat, kann diese öffentlich zu Beginn einer jeden Ratssitzung stellen.
Gem. § 48 Abs. 1 S.3 GO NRW kann der Rat der Stadt durch eine Regelung in der Geschäftsordnung in die Tagesordnung eine Fragestunden für die Einwohner*innen aufnehmen.
§ 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Leichlingen regelt das Fragerecht der Einwohnerschaft:
(1) In jede reguläre (nicht dringliche) Ratssitzung ist der Tagesordnungspunkt „Fragestunde der Einwohnerschaft“ aufzunehmen. Jede*r Einwohner*in der Stadt Leichlingen ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den*die Bürgermeister*in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Leichlingen beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner*innen gleichzeitig, so bestimmt der*die Bürgermeister*in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede*r Fragesteller*in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den*die Bürgermeister*in. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der*die Fragesteller*in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Antwort wird dem Protokoll beigefügt. Eine Aussprache findet nicht statt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und -entscheid sind die stärksten Instrumente der Bürgerbeteiligung. Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 GO NRW können Bürger*innen beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit selbst entscheiden (Bürgerentscheid). An dieses zweistufige Verfahren sind sehr hohe Anforderungen geknüpft:
Nur Bürger*innen können dieses Instrument nutzen.
Mit dem Bürgerbegehren wenden sich die Menschen direkt an den Rat.
Es muss bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel:
- Die Frage im Bürgerbegehren muss nur mit Ja oder Nein beantwortet werden
- Das Bürgerbegehren (bis 30.000 Einwohner*innen) müssen mindestens acht Prozent der Bürger*innen unterstützen
- Die Verwaltung schätzt, was die Umsetzung des Bürgerbegehrens kosten würde. Der Betrag muss dann auf den Unterschriftenlisten stehen.
Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, stellt der Rat fest, dass das Bürgerbegehren „zulässig“ ist. Er selbst kann dann in diesem Sinne entscheiden, muss er aber nicht.
Tut er es nicht, muss die Stadt innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Dabei werden die Bürger*innen, ähnlich einer Wahl, zur Stimmabgabe über die gestellt Frage aufgefordert. Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss er zwei Anforderungen erfüllen:
- Die von den Initiator*innen gewünschte Antwort auf die gestellte Frage bekommt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
- Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Bürger*innen in Leichlingen entsprechen.
Wer ein Bürgerbegehren plant, sollte rechtzeitig Kontakt zu den städtischen Fachleuten aufnehmen, die gerne und ausführlich beraten.
Digitale Bürgerbeteiligung – Bürgerbefragung zu bestimmten Themen
Was denken die Bürger*innen über ihre Stadt? Wo sehen sie Stärken und Schwächen? Wie stellen sie sich das Leben in Leichlingen heute und morgen vor? Mithilfe der Bürgerbefragungen möchte die Verwaltung Informationen über die Erwartungen, Zufriedenheit, Einschätzungen sowie Anregungen ihrer Einwohner*innen gewinnen.
Die Ergebnisse sind wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfen für die Zukunftsplanung der Stadt Leichlingen und bieten den Interessierten die Möglichkeit, den Entscheidungsprozess mitzubestimmen. Beispiele:
- Zufriedenheit Wochenmarkt
- Integriertes Handlungskonzept (InHK) Leitbild Innenstadt
- Integriertes Handlungskonzept Witzhelden
- Wir sind Blütenstadt
- Klimamobilität
- Mobilitätsverhalten
Mängelmelder, Anregungen, Lob und Kritik
Hinweise auf Missstände oder Gefahren (z. B. defekte Ampeln, Schlaglöcher, wilde Müllkippen, herabhängende Äste, lockere Gehwegplatten, ramponierte Verkehrszeichen, defekte Straßenlaternen) können direkt online über den Mängelmelder dem Stab des Bürgermeisters gemeldet werden, das sich dann mit den zuständigen Fachämtern, Behörden und Institutionen in Verbindung setzt. Natürlich werden Meldungen auch telefonisch oder per Mail entgegengenommen. Über dieselben Kanäle können auch Anregungen, Ideen und Lob übermittelt werden.
Social Media
Seit 2018 ist die Stadt Leichlingen unter dem Profil „Blütenstadt Leichlingen“ auf Facebook erreichbar. Hier werden wichtige Informationen, aber auch Ankündigungen für Veranstaltungen oder Rückblicke geteilt. Darüber hinaus können hier über den Messenger/die Nachricht-Funktion Mitarbeiter*innen erreicht werden.
Bürgersprechstunde beim Bürgermeister
Die persönlichen Sprechstunden beim Bürgermeister – jeweils montags von 16 bis 17.30 Uhr in Leichlingen sowie die Sprechstunden am ersten Dienstag im Monat von 16 bis 17.30 Uhr in Witzhelden – sind begehrt. Hier erhalten Interessierte die Gelegenheit, direkt mit dem Verwaltungschef in Kontakt zu treten und ihre Anliegen vorzubringen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Vorzimmer ist erforderlich.