Kommunalwahl 2025

Bürgermeister- & Landrat-Stichwahl am Sonntag, 28. September

Da es keiner der Bürgermeisterkandidat*innen und keiner der Landratskandidat*innen gelungen ist, 50 Prozent der Stimmen zu erhalten, gibt es am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. 

In der Bürgermeister-Stichwahl treten Maurice Winter (CDU) und Frank Steffes (SPD) an.

In der Landrat-Stichwahl treten Arne von Boetticher (CDU) und Robert Winkels (SPD) an.

Für die Stichwahl erhalten die Wähler*innen keine neue Wahlbenachrichtigung

Wer zum Zeitpunkt der Kommunalwahl wahlberechtigt war, ist es auch für die Stichwahl. Personen, die z. B. erst nach dem Stichtag zur Kommunalwahl 16 Jahre alt geworden sind und entsprechend für die Kommunalwahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind auch in der Stichwahl nicht wahlberechtigt. Wer hingegen eine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl erhalten hat, sein Wahlrecht aber nicht wahrgenommen hat, der kann trotzdem in der Stichwahl wählen. 

 

Wahl im Wahllokal

Die Wahllokale sind am Wahltag, 28. September, geöffnet von 8-18 Uhr. Gewählt wird im selben Wahllokal wie bei der Kommunalwahl. Wer im Wahllokal wählen möchte, bringt einen gültigen Lichtbildausweis und idealerweise die alte Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl mit (für die Stichwahl erhalten die Wähler*innen keine neue Wahlbenachrichtigung). 

Wer am Wahltag erkrankt und nicht persönlich wählen kann, kann bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses erhalten. Dafür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Zudem braucht die Person, die die Unterlagen abholt, eine Vollmacht der/des Wählenden. 


Briefwahl

Wer bereits im Zuge der Kommunalwahl auch Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl beantragt hat, muss sich nicht noch mal im Wahlamt melden, die Beantragung wird automatisch weiterbearbeitet. Der Versand der bereits beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt seit Donnerstag, 18. September.

Es ist auch möglich, bei der Stichwahl per Briefwahl seine Stimme abzugeben, wenn man bei der Wahl am 14. September im Wahllokal gewählt hat. Wer per Briefwahl wählen möchte, diese bisher aber noch nicht beantragt hat, kann das idealerweise online über Oliwa oder via E-Mail an wahlamt(at)leichlingen.de tun, ggfs. aber auch persönlich im Wahlamt. Die Online-Beantragung sollte bis spätestens Mittwoch, 24. September, erfolgen. 

Ab Donnerstag, 25. September, kann eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht garantiert werden, entsprechend wird empfohlen, die Briefwahl dann per E-Mail oder vor Ort im Wahlbüro zu beantragen und die Unterlagen persönlich abzuholen. 

Da die Post leider weiterhin vermehrt mehrere Tage für die Zustellung von Briefen benötigt, wird dringend empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst zeitnah nach Erhalt an das Wahlamt zurückzusenden und sie spätestens am Mittwoch, 24. September, in die Post zu geben. Alternativ können sie persönlich im Rathaus-Briefkasten eingeworfen oder während der Öffnungszeiten im Wahlamt abgegeben werden. 

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Eine Abgabe in den Wahllokalen am Wahltag ist nicht möglich. 


Direktwahl im Wahlbüro

Die Direktwahl im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) ist ab Freitag, 19. September, möglich. Das Wahlbüro hat Freitag von 8-12 Uhr geöffnet.

In der Woche vor der Wahl bietet das Wahlamt erweiterte Öffnungszeiten für die Direktwahl an. Wer mit einem gültigen Lichtbildausweis und idealerweise der alten Wahlbenachrichtigung vorbeikommt, kann vor Ort vorab wählen.

Montag: 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16.30 Uhr 
Donnerstag 8-12 Uhr und 15.30-18.30 Uhr
Freitag von 8-15 Uhr (letzter Tag für die Direktwahl)
Samstag von 8-12 Uhr (letzter Termin für den Erhalt von Ersatzunterlagen im Wahlamt, falls die Briefwahl-Unterlagen nicht angekommen sind)

Ergebnisse der Wahl zum Integrationsrat am 14.9.2025

867 Wähler*innen insgesamt

123 Ungültige Stimmen

744 Gültige Stimmen

 

Ja-Stimmen: 554

Nein-Stimmen: 190

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die

  1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13.09.2009 geboren sind, und
  2. seit mindestens dem 29. August 2025 in der Stadt Leichlingen bzw. dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des betreffenden Wahlgebietes haben.
  3. nicht nach § 8 KWahlG durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt zu der Integrationsratswahl sind alle Ausländer*innen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13.09.2009 geboren sind, sich mindestens ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und

  1. nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben haben.

 

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Ansprechpersonen

Leiterin Wahlamt
Ann-Kristin Gröne
Tel. 02175 992-345
wahlamt(at)leichlingen.de

Claudia Rickert
Tel.: 02175 992-114
wahlamt(at)leichlingen.de

Öffnungszeiten des Wahlbüros
  • Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17.30 Uhr
  • Dienstag: 8 – 12 Uhr
  • Mittwoch: 8 – 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 15.30 – 18.30 Uhr
  • Freitag: 8 – 12 Uhr

Das Wahlbüro befindet sich im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße).