Lärmaktionsplan IV liegt vollständig vor
Seit dem Jahr 2002 ist die Blütenstadt Leichlingen (Rheinland) durch den Beschluss der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) durch die Europäische Kommission und den Europäischen Rat dazu verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzuweisen sowie einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Seit dem Jahr 2005 ist dieser Beschluss als sechste Erweiterung ‚Lärmminderungsplan‘ ins Deutsche Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) eingeflossen in Form der Paragraphen §47a bis 47f ergänzt worden. Der vierte Teil des Lärmaktionsplans Stadt Leichlingen liegt nun vor.
Der momentan gültige Lärmaktionsplan Stufe IV liegt hier als PDF-Datei zum Download vor.
Der Lärmaktionsplan soll Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Der Lärmaktionsplan verzichtet jedoch auf Schutz einzelner Objekte. Die Aussagen im Lärmaktionsplan sind bei Planungen zu berücksichtigen. Rechtliche Forderungen von Betroffenen können aus ihm nicht abgeleitet werden.
Hintergrund und öffentliche Beteiligung
Laut der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind die Ballungsräume, Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine neue Lärmkarte und einen neuen Lärmaktionsplan vorzulegen bzw. die alten Pläne zu erweitern und zu verbessern. Da Leichlingen mit seinen 28.202 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2023) kein Ballungsraum ist, wird die Lärmkarte vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) erstellt und kann öffentlich eingesehen werden.
Lärmkartierung NRW: MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de)
Der Städtische Lärmaktionsplan wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) von den Städten und Gemeinden entlang der Hauptverkehrsachsen (Straße, Bahn, Luftverkehr) erstellt. Lediglich für die Haupteisenbahnstrecken sind der Bund bzw. das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Für die zielführende Planung ist laut § 47d Absatz 3 (BlmSchG) die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubinden. Dies erfolgte in Leichlingen vom 08.07.2024 bis zum 19.07.2024 in einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs digital über das Beteiligungsportal.NRW.
Das Gebiet der Stadt Leichlingen ist in der Kartierung durch die zwei Bundesautobahnen A1 und A3 betroffen sowie durch die Landstraßen L 288, L 294 und L 359.