Gefährungspotenzial
Folgen von Starkregenereignisse
- Bäche innerhalb kürzester Zeit ansteigen und über ihre Ufer treten. Gerade die Mittelgebirgsbäche unseres Bergischen Landes reagieren sehr schnell auf Niederschlagsereignisse
- Kanäle, Regenrinnen und sonstige Entwässerungseinrichtungen gelangen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und können kein Wasser mehr aufnehmen
- Wassermassen fließen nur noch unkontrolliert an den Oberfläche ab
- Versickerung ist aufgrund der zu großen Wassermassen nicht ausreichend möglich. Insbesondere an Hängen tritt das wild abfließende Wasser auf. Es kommt zu Überflutungen und häufig werden Schlamm und Geröll vom Regenwasser mitgerissen.
Besonders sind Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern, an Hängen und in Senken gefährdet. Das abfließende Wasser kann leicht in ebenerdige oder unter der Geländeoberkante liegende Räume eindringen. Zutrittsmöglichkeiten sind Kellerfenster, Lichtschächte, ebenerdige Türen oder Kellerabgänge.
Aber auch in tief liegende Räume ohne Rückstausicherung kann Wasser eindringen - selbst bei weniger starken Niederschlägen. Die öffentlichen Kanäle sind auf eine Vollfüllung ausgelegt, es kommt zu dem sogenannten „Rückstau“. Daher müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen gegen schädliche Folgen von Rückstau durch sachgemäße Installation abgesichert werden.
Wertvolle Informationen haben wir in unserem Flyer Starkregen: so schützen sie sich! zusammengefasst.
Wie kann ich mich schützen?
Eine Beurteilung der Gefährdungssituation muss im Zusammenhang mit der Lage von Gebäuden und dem umliegenden Gelände erfolgen. Einen ersten Anhaltspunkt für mögliche Fließwege des Regenwassers bietet die Starkregengefahrenkarte.
Eine Analyse der Gebäude ist zur Ermittlung von Eintrittswegen für das Niederschlagswasser notwendig. Diese Eintrittswege sind z.B. ebenerdige Zugänge, Außenkellertüren oder auch Lichtschächte zu Kellerfenstern. Hier können durch Aufkantungen oder Druck wasserdichter Fenster und Türen Gefahren erheblich reduziert werden.
Liegen Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen u.ä. tiefer als die Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück), so müssen diese dringend gegen Rückstau gesichert werden. Sonst kann es zu unangenehmen Kellerüberflutungen, oder, bei nicht unterkellerten Gebäuden, zu Überflutungen des Erdgeschosses kommen, für die der Grundstückseigentümer dieser Anlage haftet. Gemäß § 12 Abs. (6) der Entwässerungssatzung der Stadt Leichlingen hat jeder Grundstückseigentümer sein Haus gegen Rückstau zu sichern. Dabei sind die technischen Vorschriften (besonders der DIN 1986 Teil - 100 und DIN EN 12056) die der Ausführung und dem Betrieb zu beachten.
Doch alleine mit der Installation einer Rückstausicherung ist es nicht getan. Extrem wichtig ist es, die Rückstausicherung regelmäßig warten zu lassen und auf ihre Funktion zu prüfen, damit sie im Ernstfall ihren Dienst nicht versagt. Weitere Informationen zu Rückstau finden Sie an dieser Stelle.
In jedem Falle empfehlen wir, das sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien die Fachkenntnis von Sanitärfachfirmen, Architekten oder Ingenieuren sichern. Bitte bedenken sie, das die Verantwortung für die Risikovorsorge vom Immobilien bei deren Eigentümerinnen und Eigentümern liegt. In kritisch gelegenen Gelände- und Gebäudesituationen ist die private Vorsorge unbedingt erforderlich.
Weitere Hinweise und Anregungen finden Sie in dem sehr guten Leitfaden „Wassersensibles Planen und Bauen“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Die Kollegen sind so freundlich, uns Ihren Leitfaden zur Verfügung zu stellen, bis wir eine eigene Broschüre erstellt haben. Vielen herzlichen Dank an dieser Stelle!
Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale NRW die Broschüre "Alles klar bei Starkregen" veröffentlich.
Wertvolle Informationen haben wir in unserem Flyer Starkregen: so schützen sie sich! zusammengefasst.
Was kann ich noch tun?
Eine Immobilie ist in der Regel der wertvollste Teil des privaten Vermögens. Wir die Immobilie auch noch selbst genutzt, ist sie zugleich Lebensmittelpunkt und Heimat. In der Regel sind nicht ausreichend andere Vermögenswerte vorhanden, um große Schäden wie zum Beispiel durch Feuer oder Überschwemmung zu reparieren.
Deswegen empfehlen wir eine Hausversicherung mit Elementarschutz.
Wertvolle Informationen haben wir in unserem Flyer Starkregen: so schützen sie sich! zusammengefasst.
Wie verhalte ich mich bei einer Überschwemmung?
- Denken Sie in allererster Linie an sich und Ihr Leben!
- Betreten Sie keine überfluteten Räume, es besteht Stromschlaggefahr! Häufig lassen sich Türen oder Fenster gegen den Druck des einströmenden Wassers nicht mehr öffnen.
- Gehen oder fahren Sie nicht durch überflutete Unterführungen oder Straßen. Je nach Wassertiefe und Strömungsgeschwindigkeit besteht Lebensgefahr. Sie können nicht erkennen, was sich unter der Wasseroberfläche befindet, ob z.B. Gully- oder Schachtabdeckungen offen sind. Durch den Sog können Personen angesaugt werden.
- Bedenken Sie, dass selbst kleine Gewässer blitzschnell über ihre Ufer treten können. Halten Sie sich mit Abstand zum Ufer auf.
Wertvolle Informationen haben wir in unserem Flyer Starkregen: so schützen sie sich! zusammengefasst.