Ihre Grundstücksentwässerung sammelt das Abwasser auf Ihrem Grundstück und leitet es der öffentlichen Kanalisation zu. Abwasser besteht aus dem häuslichen oder gewerblichen Schmutzwasser sowie dem Niederschlagswasser, welches auf den ganz oder teil-befestigten Flächen Ihres Grundstückes anfällt.
Im Regelfalle ist das Schmutz- vom Niederschlagswasser in getrennten Leitungen auf Ihrem Grundstück zu sammeln und über Revisionsschächte der Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal zuzuleiten. Die Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal ist bis zur Grundstücksgrenze in Ihrem Eigentum und in Ihrer Kontrollpflicht.
Ab der Grundstücksgrenze, also im Regelfalle im öffentlichen Straßenraum, ist diese Leitung als "Grundstücksanschlussleitung" Teil der öffentlichen Entwässerungsanlagen und werden von uns errichtet und gewartet.
Grundlegende Änderungen an der Bebauung des Grundstücks, wie Neubau, Abriss oder Erweiterungen sind hinsichtlich der Entwässerung dem Abwasserbetrieb zu melden. Vor allem Änderungen der an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Fläche sind umgehend zu melden, da diese eine Anpassung des Flächenmaßstabs zur Folge hat.
Wenn Sie nicht-klärpflichtiges Niederschlagswasser ortsnah auf Ihrem Grundstück schadlos versickern wollen, muss erst eine Freistellung der Abwasserüberlassungspflicht durch den Abwasserbetrieb erfolgen. Bitte sprechen Sie und hierzu frühzeitig an.
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