Unsere Aufgaben

Der Städtische Abwasserbetrieb nimmt die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften wahr. Hierzu gehören neben dem Bau und der Unterhaltung des Kanalsystems auch die Überwachung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel ist eine umwelt- und ressourcenschonende Beseitigung des Abwassers unter Beachtung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte.
Wesentliche rechtliche Grundlagen sind neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) die Entwässerungsatzungen der Stadt Leichlingen und verschiedene Runderlasse des Ministeriums für Umwelt, Natur-, Landschaft- und Verbraucherschutzes in NRW, wie z.B. die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).
Die Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung besteht aus zwei Teilbereichen: Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. Unter Abwasserableitung versteht man das Sammeln und Fortleiten des Abwassers. Die Abwasserbehandlung umfasst die Reinigung des Abwassers in einer Kläranlage. Die Aufgabe der Abwasserreinigung wird im Bereich des Städtischen Abwasserbetriebes Leichlingen durch den Wupperverband in den Kläranlagen Leverkusen und Solingen-Burg wahrgenommen.
Vom Kanalnetz zur Kläranlage
Die Abwasserableitung

Jeder Mensch verbraucht am Tag im Durchschnitt rund 121 Liter Wasser – zum Trinken, Waschen, Duschen, Putzen, Spülen und für die Toilette. So wird aus Trinkwasser Abwasser.
Störungsfrei und unbemerkt – so zumindest der Wunsch – "verschwindet“ es im Abfluss getreu des Mottos „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Hier beginnt der Aufgabenbereich des Städtischen Abwasserbetriebes, denn wir sind es, die dieses Abwasser möglichst wunschgemäß sammeln, fortleiten, verpumpen und der Kläranlage zur Reinigung zuführen. So wird aus verschmutztem Abwasser wieder sauberes Wasser und vielleicht irgendwann Trinkwasser.
Das Sammeln und Fortleiten geschieht in Leichlingen in einem ca. 151 km langen Kanalnetz. Man unterscheidet dabei zwischen Mischwasser- und Trennkanalisation.
In einem Mischwasserkanalisationsnetz wird das Schmutzwasser, d.h. das durch den menschlichen Gebrauch verschmutzte Frischwasser, gemeinsam mit dem Niederschlags- oder Regenwasser der befestigten Flächen (Dächer, Straßen usw.) abgeleitet.
Bei einer Trennkanalisation erfolgt diese Ableitung getrennt voneinander, das Schmutzwasser wird in Schmutzwasserkanälen, das Niederschlagswasser in Regenwasserkanälen abgeleitet. Der Vorteil der Trennkanalisation liegt darin, dass nicht das gesamte Abwasser zwangsläufig in der Kläranlage behandelt werden muss, sondern dass das Regenwasser ggf. in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden kann.
Bei einer Gesamtlänge des Leichlinger Kanalnetzes von ca. 151 km beträgt die Länge der Mischwasserkanalisation ca. 71 km, die der Schmutzwasserkanalisation ca. 61 km und die der Regenwasserkanäle ca. 19 km.
Die Unterhaltung des Kanalsystems

Dieses Kanalnetz muss unterhalten und betrieben werden. Grundlagen sind hierfür das Landeswassergesetz NRW und die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan). Diese regeln, wie die Kanalunterhaltung zu erfolgen hat. So muss das Kanalnetz innerhalb von 15 Jahren einmal vollständig gefilmt werden, um mögliche Schäden zu entdecken und beheben zu können. Des Weiteren wird ein Anteil des Netzes jährlich gereinigt, um die Funktionsfähigkeit, d.h. die problemlose Ableitung des Abwassers zu gewährleisten.
Hinzu kommen die Wartung, Pflege und Instandsetzung der städtischen Pumpstationen. Denn nicht immer kann das Abwasser ohne Hilfe „bergab“ – im sog. Freigefälle – fließen; mancherorts muss es zur Überwindung von Höhenunterschieden gepumpt werden. Der Städtische Abwasserbetrieb unterhält derzeit ca. 40 Pumpstationen und Sonderbauwerke. Die Sonderbauwerke dienen der Zwischenspeicherung von Abwasser bei starken Regenereignissen. Um die Kläranlagen und das Kanalisationsnetz nicht zu überlasten, werden bei besonders starken Regenereignissen Abwassermengen in Becken zwischengespeichert und anschließend weiter verpumpt. Notfalls werden zu große Mengen – bei denen das Abwasser dann stark verdünnt ist – direkt in ein Gewässer abgeschlagen.
So wird aus den bei der TV-Untersuchung gewonnen Erkenntnissen hinsichtlich Schäden im Kanalnetz und der Generalentwässerungsplanung (GEP), die die hydraulischen Erfordernisse des Kanalnetzes beschreibt, ein Neubau- und Sanierungskonzept festgelegt, das eine Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) bildet. Dieses Abwasserbeseitigungs-konzept muss von einer Kommune alle sechs Jahre neu aufgestellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Es beschreibt die erforderlichen baulichen Maßnahmen im Kanalnetz, beinhaltet ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept für die Einleitungsstellen des Regenwassers aus der Trennkanalisation und ein Konzept zur Umsetzung der Dichtheitsprüfungen privater Abwasseranlagen.
Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Nicht alle Bürger der Stadt Leichlingen sind an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Manche Gebäude, Ortslagen oder Gehöfte liegen zu weit von einem öffentlichen Kanal entfernt. Diese werden entweder über abflusslose Gruben oder mittels Kleinkläranlagen entsorgt.
Bei den abflusslosen Gruben werden die anfallenden Abwässer in einem dichten Behälter gesammelt und in regelmäßigen Abständen durch ein Tankfahrzeug geleert. Die Anforderung des Fäkaliensammelfahrzeuges erfolgt durch die Betreiber der Grube. Die Abrechnung und Überwachung der Abfuhr erfolgt über den Abwasserbetrieb. Dabei werden die Bürger, wie alle übrigen an das Kanalnetz angeschlossenen Bürger, nach dem Frischwassermaßstab veranlagt. Diese Vorgehensweise wird auch als „Kanal auf Räder“ bezeichnet.
In den Kleinkläranlagen werden die anfallenden Abwässer hingegen von Kleinstlebewesen gereinigt und in den Untergrund eingeleitet. Diese Kleinstlebewesen vermehren sich ständig, so dass in bestimmten Zeitabständen eine Abfuhr des sog. Überschussschlammes erfolgen muss. Hier erfolgt die Abfuhr ebenfalls mittels eines Fäkalienfahrzeuges; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich abgefahrener Schlammmenge über den städtischen Abwasserbetrieb.
Dabei bleibt festzuhalten, dass beide Lösungen – Kleinkläranlage und abflusslose Grube – nicht das abwassertechnische Optimum darstellen und nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig sind.