Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein zentraler Baustein einer inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglicht es, Barrieren abzubauen und Begegnung zu schaffen. Durch eine aktive Mitgestaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens wird sichergestellt, dass Bedürfnisse und Perspektiven von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden und nachhaltige, diskriminierungsfreie Lösungen entstehen.
Die Arbeitsgemeinschaft Inklusion möchte als Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen fungieren und sie gezielt in Entscheidungsprozesse einbinden, um die Stadt dabei zu unterstützen, inklusive Strukturen zu verbessern.
Die Arbeitsgemeinschaft Inklusion ist ein offenes Gremium, das allen interessierten Bürger*innen sowie Einrichtungen offensteht. Sie trifft sich drei- bis viermal im Jahr. Wer sich für eine inklusive Gesellschaft in Leichlingen einsetzen und Ideen oder Anliegen einbringen möchte, ist herzlich eingeladen mitzuwirken.
Weitere Informationen, auch zur Teilnahme, gibt es beim Quartiersbüro unter info.quartiersbuero(at)leichlingen.de sowie bei den Quartiersbürosmitarbeiter*innen vor Ort.
Wer an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leidet oder von Behinderung bedroht ist, hat ein Recht auf Hilfe. Je nach Art der Behinderung können eine Vielzahl von Trägern (u. a. Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung) und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Frage kommen. Je nach Einzelfall kommen medizinische oder berufsfördernde Leistungen, finanzielle Hilfen und Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozialen Eingliederung in Betracht. Für alle Fragen rund um das Thema Ihrer Behinderung bzw. der Behinderung von Angehörigen können Sie sich an die im Folgenden aufgeführten Beratungsstellen wenden.
§ 10b SGB VIII
Alle jungen Menschen von 0 - 27 Jahren mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, sowie deren Eltern, Sorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte können sich an die Verfahrenslotsin wenden.
Die Verfahrenslotsin unterstützt und begleitet:
Die Verfahrenslotsin informiert über Rechte und Hilfen in den Bereichen:
Marlene Hübsch
offene Sprechstunde: mittwochs von 9 – 13 Uhr im Quartiersbüro, Kirchstraße 6-8
Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.
Die Servicestellen bieten u. a. Beratung über Hilfemöglichkeiten, Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger, Hilfe bei Antragsstellung und Weiterleitung von Anträgen, Koordination bei Leistungen von mehreren Rehabilitationsträgern sowie Beratung und Unterstützung zur Leistungsgewährung eines (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets.
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
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