Der erste Schritt bei der Planung sollte ein Blick in den gültigen Bebauungsplan für das betroffene Gebiet sein. Den Bebauungsplan finden Sie hier.
Der Bebauungsplan besteht aus einem grafischen und einem textlichen Teil und beschreibt, ob und welche baulichen Maßnahmen auf dem Grundstück zulässig sind. Auch die Größe und Lage von Terrassen, Überdachungen und Stellplätzen kann im Bebauungsplan beschrieben sein. Es kann gestalterische Vorgaben z.B. für zu verwendende Materialien und Bepflanzungen geben.
Sofern es für Bereiche im Stadtgebiet keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, was bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft existiert. Ein neues Bauvorhaben muss sich in seiner Art und in seinem Maß nach der umgebenden Bebauung richten (§ 34 BauGB).
Die Einfügung eines Vorhabens in die umgebende Bebauung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und immer im Einzelfall zu ermitteln. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
Auch bauliche Anlagen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten.
Sofern von den Vorgaben abgewichen werden soll, muss ein Antrag auf Befreiung bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
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