Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2025 in der Stadt Leichlingen.
(am 23.2. ab 18 Uhr)
Zwar hat die Bundeswahlleiterin darüber informiert, dass es sich bei den vorgezogenen Bundestagswahlen hauptsächlich um eine Urnenwahl handelt, doch erwartet das Wahlamt der Stadt Leichlingen wieder eine hohe Anzahl an Briefwahlanträgen.
Die Wahlbenachrichtigungen sind ab dem 23. Januar 2025 versendet worden. Die Frist für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist zum 18.2. abgelaufen.
Das Direktwahlbüro, in dem noch bis Freitag, 21.2., auch ohne vorherige Beantragung direkt via Briefwahl gewählt werden kann, befindet sich, wie bei der Europawahl, im Trauzimmer im Rathaus, Am Büscherhof 1.
Öffnungszeiten ab dem 17.2.:
Montag: 8-12 Uhr & 14-17.30 UhrDienstag: 8-12 Uhr & 14-16 UhrMittwoch: 8-12 Uhr & 14-16 UhrDonnerstag: 8-12 Uhr & 15.30-18.30 UhrFreitag: 8-15 Uhr (Frist für Briefwahl im Direktwahlbüro)Samstag: 8-12 Uhr Sonntag: ganztägig
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein, damit die abgegebenen Stimmen einfließen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und die Unterlagen Ende der Woche nicht mehr mit der Post verschicken will, kann sie auch persönlich im Wahlamt vorbeibringen oder in den Rathaus-Briefkasten vor dem Rathauseingang einwerfen.
Alternativ können Menschen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber noch nicht zurückgeschickt haben, mit ihnen am Wahlsonntag auch in dem zugewiesenen Wahllokal vor Ort wählen. Dafür müssen die Unterlagen mitgebracht werden, dürfen aber noch nicht verschlossen sein (sonst zählen sie als Briefwahl und können nicht im Wahllokal abgegeben werden, in dem Fall empfiehlt sich der Gang zum Rathaus).
Im Amtsblatt Nr. 4-2025 sind alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl am 23.2.2025 zu finden.
Die Gemeinde ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001: GESCHÄFTSSTELLE RHEIN. SCHÜTZENBUND Wahlraum: Gasthaus Zur Trompete
Wahlbezirk 002: KINDERGARTEN FÖRSTCHEN Wahlraum: Kindergarten Förstchen
Wahlbezirk 003: AM HEIDCHEN Wahlraum: Toscana Sportpark
Wahlbezirk 004: STÄDT.BAUHOF Wahlraum: Städt. Bauhof
Wahlbezirk 005: SCHULE UFERSTRAßE Wahlraum: Schule Uferstraße
Wahlbezirk 006: BISTRO CAFE LANZELOT Wahlraum: Fahrschule Urban & Klöckner Wahlbezirk
007: ALTENZENTRUM HASENSPRUNGMÜHLE Wahlraum: Altenzentrum Hasensprungmühle
Wahlbezirk 008: STADTBÜCHEREI Wahlraum: Stadtbücherei
Wahlbezirk 009: KINDER/JUGENDDORF ST.HERIBERT Wahlraum: Kinder/Jugenddorf St. Heribert
Wahlbezirk 010: SCHULE KIRCHSTRAßE Wahlraum: Schule Kirchstraße
Wahlbezirk 011: SEKUNDARSCHULE AM HAMMER Wahlraum: Sekundarschule Am Hammer
Wahlbezirk 012: SCHULE BENNERTWahlraum: Schule Bennert
Wahlbezirk 013: DIAKONIEWERK WELTERSBACH Wahlraum: Diakoniewerk Weltersbach, Kleine Gemeinschaftshalle
Wahlbezirk 014: SÄNGERHEIM HERSCHEID Wahlraum: Sängerheim Herscheid
Wahlbezirk 015: BÜRGERBEGEGNUNGSSTÄTTE WITZHELDEN Wahlraum: Bürgerbegegnungsstätte
Wahlbezirk 016: MARTIN-BUBER-SCHULE Wahlraum: Martin-Buber-Schule
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jede*r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede*r Wähler*in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
ErststimmeMit der Erststimme werden die Direktwahlkandidat*innen gewählt. Auf dem Stimmzettel finden sich in schwarzem Druck die Namen der Bewerber*innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei. Rechts vom Namen der Bewerber*in findet sich der Kreis für die Kennzeichnung.
Zweitstimme Mit der Zweitstimme werden die Parteien nach Landeslisten gewählt. In blauem Druck finden sich die Bezeichnungen der Parteien und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber*innen der zugelassenen Landeslisten. Links von der Parteibezeichnung findet sich der Kreis für die Kennzeichnung.
Der/Die Wähler*in gibt seine Stimme durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder durch eine andere eindeutige Kenntlichmachung ab. Der Stimmzettel muss vom Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag
Nach § 12 Abs. 2 sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht.
Nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Zuzug von außerhalb nach Leichlingen
Wenn Sie neu nach Leichlingen zugezogen sind und in Leichlingen wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Ein entsprechendes Muster finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte geben Sie diesen Antrag im Bürgerbüro oder Wahlbüro ab. Das Wahlbüro veranlasst dann die Streichung aus dem Wählerverzeichnis in Ihrer alten Gemeinde. Deutsche im Ausland (Anlage 2 BWO) und Rückkehrer*innen aus dem Ausland (Anlage 1 BWO) müssen jeweils ein besonderes Formular benutzen. Diese sind auf der städtischen Internetseite verfügbar.
Umzug innerhalb von Leichlingen
Leichlingen ist in verschiedene Wahlbezirke unterteilt, ist aber Teil eines Wahlkreises. Es bleibt bei der Eintragung in dem Wahlbezirk, der auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen ist. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet zu wählen.
Wegzug aus Leichlingen
Von hier aus erfolgt keine automatische Streichung im Wählerverzeichnis von Leichlingen. Sie können in Ihrer neuen Heimatgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sie werden erst auf Mitteilung der anderen Gemeinde aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen.
Wohnungslose innerhalb von Leichlingen
Personen ohne festen Wohnsitz und Deutsche, die im Ausland leben, können nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Diese Personen müssen ebenfalls einen Antrag bis zum 2.2.2025 stellen.
Ab dem 3.2.2025 können Sie für eine Woche Ihre Daten im Wählerverzeichnis im Wahlbüro prüfen.
Ab dem 3.2.2025 können keine Änderungen mehr im Wählerverzeichnis beantragt werden. Sie können nur noch bis zum 7.2.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Ein solcher Einspruch wäre nur begründet, wenn Ihre Eintragungen Schreibfehler o. ä. enthalten.
Selbstverständlich wird das Wahlamt weiterhin offensichtliche Fehler von Amts wegen korrigieren. Hierzu zählen u. a. Eintragungen bei Einbürgerungen, Austragungen bei Tod oder Änderungen bei Heiraten.
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wahlverzeichnis war der 12. Januar 2025. Im Wahlverzeichnis sind alle Personen aufgeführt, die bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind; es dient dazu, dass nur berechtigte Personen ihre Stimme abgeben können. Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind die Personen im Wahlverzeichnis aufgeführt, die sich bis zum 11. Januar 2025 bei der Stadt Leichlingen mit ihrem Hauptwohnsitz angemeldet haben und die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.
Leiterin WahlamtAnn-Kristin GröneTel. 02175 992-345wahlamt(at)leichlingen.de
Claudia RickertTel.: 02175 992-114wahlamt(at)leichlingen.de
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