Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2025 in der Stadt Leichlingen.

Direktwahlbüro und Briefwahl

Zwar hat die Bundeswahlleiterin darüber informiert, dass es sich bei den vorgezogenen Bundestagswahlen hauptsächlich um eine Urnenwahl handelt, doch erwartet das Wahlamt der Stadt Leichlingen wieder eine hohe Anzahl an Briefwahlanträgen. 

Die Wahlbenachrichtigungen sind ab dem 23. Januar 2025 versendet worden. Die Frist für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist zum 18.2. abgelaufen.

Das Direktwahlbüro, in dem noch bis Freitag, 21.2., auch ohne vorherige Beantragung direkt via Briefwahl gewählt werden kann, befindet sich, wie bei der Europawahl, im Trauzimmer im Rathaus, Am Büscherhof 1.

Öffnungszeiten ab dem 17.2.:

Montag: 8-12 Uhr & 14-17.30 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
Mittwoch: 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr & 15.30-18.30 Uhr
Freitag: 8-15 Uhr (Frist für Briefwahl im Direktwahlbüro)
Samstag: 8-12 Uhr 
Sonntag: ganztägig

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein, damit die abgegebenen Stimmen einfließen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und die Unterlagen Ende der Woche nicht mehr mit der Post verschicken will, kann sie auch persönlich im Wahlamt vorbeibringen oder in den Rathaus-Briefkasten vor dem Rathauseingang einwerfen.

Alternativ können Menschen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber noch nicht zurückgeschickt haben, mit ihnen am Wahlsonntag auch in dem zugewiesenen Wahllokal vor Ort wählen. Dafür müssen die Unterlagen mitgebracht werden, dürfen aber noch nicht verschlossen sein (sonst zählen sie als Briefwahl und können nicht im Wahllokal abgegeben werden, in dem Fall empfiehlt sich der Gang zum Rathaus).

Wahlbekanntmachung

Im Amtsblatt Nr. 4-2025 sind alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl am 23.2.2025 zu finden. 

Wahlbezirke

Die Gemeinde ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt: 

Wahlbezirk 001: GESCHÄFTSSTELLE RHEIN. SCHÜTZENBUND 
Wahlraum: Gasthaus Zur Trompete 

Wahlbezirk 002: KINDERGARTEN FÖRSTCHEN 
Wahlraum: Kindergarten Förstchen 

Wahlbezirk 003: AM HEIDCHEN 
Wahlraum: Toscana Sportpark 

Wahlbezirk 004: STÄDT.BAUHOF 
Wahlraum: Städt. Bauhof 

Wahlbezirk 005: SCHULE UFERSTRAßE 
Wahlraum: Schule Uferstraße 

Wahlbezirk 006: BISTRO CAFE LANZELOT 
Wahlraum: Fahrschule Urban & Klöckner Wahlbezirk 

007: ALTENZENTRUM HASENSPRUNGMÜHLE 
Wahlraum: Altenzentrum Hasensprungmühle 

Wahlbezirk 008: STADTBÜCHEREI 
Wahlraum: Stadtbücherei 

Wahlbezirk 009: KINDER/JUGENDDORF ST.HERIBERT 
Wahlraum: Kinder/Jugenddorf St. Heribert 

Wahlbezirk 010: SCHULE KIRCHSTRAßE 
Wahlraum: Schule Kirchstraße 

Wahlbezirk 011: SEKUNDARSCHULE AM HAMMER 
Wahlraum: Sekundarschule Am Hammer 

Wahlbezirk 012: SCHULE BENNERT
Wahlraum: Schule Bennert 

Wahlbezirk 013: DIAKONIEWERK WELTERSBACH 
Wahlraum: Diakoniewerk Weltersbach, Kleine Gemeinschaftshalle 

Wahlbezirk 014: SÄNGERHEIM HERSCHEID 
Wahlraum: Sängerheim Herscheid 

Wahlbezirk 015: BÜRGERBEGEGNUNGSSTÄTTE WITZHELDEN 
Wahlraum: Bürgerbegegnungsstätte 

Wahlbezirk 016: MARTIN-BUBER-SCHULE 
Wahlraum: Martin-Buber-Schule

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jede*r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. 

Stimmzettel

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede*r Wähler*in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. 

Erststimme
Mit der Erststimme werden die Direktwahlkandidat*innen gewählt. Auf dem Stimmzettel finden sich in schwarzem Druck die Namen der Bewerber*innen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei. Rechts vom Namen der Bewerber*in findet sich der Kreis für die Kennzeichnung.

Zweitstimme 
Mit der Zweitstimme werden die Parteien nach Landeslisten gewählt. In blauem Druck finden sich die Bezeichnungen der Parteien und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber*innen der zugelassenen Landeslisten. Links von der Parteibezeichnung findet sich der Kreis für die Kennzeichnung. 

Der/Die Wähler*in gibt seine Stimme durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder durch eine andere eindeutige Kenntlichmachung ab. Der Stimmzettel muss vom Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Wahlberechtigung

Gemäß § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Nach § 12 Abs. 2 sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (Antrag hier: Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung via Mail möglich) oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. (Anlage hier: Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung – geht nur postalisch im Original)

Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht.

 
Wahlrechtsausschluss

Nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wohnungswechsel im Zeitraum 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 

 

Zuzug von außerhalb nach Leichlingen  

Wenn Sie neu nach Leichlingen zugezogen sind und in Leichlingen wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Ein entsprechendes Muster finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte geben Sie diesen Antrag im Bürgerbüro oder Wahlbüro ab. Das Wahlbüro veranlasst dann die Streichung aus dem Wählerverzeichnis in Ihrer alten Gemeinde. Deutsche im Ausland (Anlage 2 BWO) und Rückkehrer*innen aus dem Ausland (Anlage 1 BWO) müssen jeweils ein besonderes Formular benutzen. Diese sind auf der städtischen Internetseite verfügbar. 

Umzug innerhalb von Leichlingen  

Leichlingen ist in verschiedene Wahlbezirke unterteilt, ist aber Teil eines Wahlkreises. Es bleibt bei der Eintragung in dem Wahlbezirk, der auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen ist. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet zu wählen.  

Wegzug aus Leichlingen  

Von hier aus erfolgt keine automatische Streichung im Wählerverzeichnis von Leichlingen. Sie können in Ihrer neuen Heimatgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sie werden erst auf Mitteilung der anderen Gemeinde aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen.

Wohnungslose innerhalb von Leichlingen  

Personen ohne festen Wohnsitz und Deutsche, die im Ausland leben, können nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Diese Personen müssen ebenfalls einen Antrag bis zum 2.2.2025 stellen.  

 

Wohnungswechsel ab dem 3. Februar 2025 

Ab dem 3.2.2025 können Sie für eine Woche Ihre Daten im Wählerverzeichnis im Wahlbüro prüfen. 

Ab dem 3.2.2025 können keine Änderungen mehr im Wählerverzeichnis beantragt werden. Sie können nur noch bis zum 7.2.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Ein solcher Einspruch wäre nur begründet, wenn Ihre Eintragungen Schreibfehler o. ä. enthalten.

Selbstverständlich wird das Wahlamt weiterhin offensichtliche Fehler von Amts wegen korrigieren. Hierzu zählen u. a. Eintragungen bei Einbürgerungen, Austragungen bei Tod oder Änderungen bei Heiraten.  

Eintragung Wahlverzeichnis
 

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wahlverzeichnis war der 12. Januar 2025. Im Wahlverzeichnis sind alle Personen aufgeführt, die bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind; es dient dazu, dass nur berechtigte Personen ihre Stimme abgeben können. Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind die Personen im Wahlverzeichnis aufgeführt, die sich bis zum 11. Januar 2025 bei der Stadt Leichlingen mit ihrem Hauptwohnsitz angemeldet haben und die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

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Ansprechpersonen

Leiterin Wahlamt
Ann-Kristin Gröne
Tel. 02175 992-345
wahlamt(at)leichlingen.de

Claudia Rickert
Tel.: 02175 992-114
wahlamt(at)leichlingen.de