Für die meisten baulichen Maßnahmen ist nach der Bauordnung NRW eine Baugenehmigung erforderlich. Im Regelfall ist zur Bauantragstellung ein*e Architekt*in zu beauftragen, der*die durch den Genehmigungsprozess führt.
Weitere Informationen zum Bauantrag finden Sie hier.
Nur für wenige Bauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Darunter können, unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel Garagen oder Wintergärten fallen. Eine abschließende Liste der Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, finden Sie hier.
Hinweise:
Alle Regelungen der Bauordnung NRW, also die gesetzlichen Bauvorschriften in Nordrhein-Westfalen, sowie die sonstigen gesetzlichen Vorschriften gelten auch für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben und müssen vollständig und in eigener Verantwortung des Bauherrn eingehalten werden.
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.