Das rechtliche Verhältnis der Nachbar*innen untereinander regelt das Nachbarrechtsgesetz NRW.
Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, das sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bauwesen beschäftigt, ist im Nachbarrechtsgesetz die private Beziehung zwischen den Nachbar*innen geregelt. Ansprüche aus diesem Gesetz müssen privatrechtlich geklärt werden. Dabei können Schiedspersonen helfen.
Die Stadt Leichlingen rät grundsätzlich dazu, die Nachbar*innen frühzeitig über Bau- und Gestaltungsabsichten zu informieren.
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
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