Gute Nachbarschaft

Das rechtliche Verhältnis der Nachbar*innen untereinander regelt das Nachbarrechtsgesetz NRW.

Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, das sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bauwesen beschäftigt, ist im Nachbarrechtsgesetz die private Beziehung zwischen den Nachbar*innen geregelt. Ansprüche aus diesem Gesetz müssen privatrechtlich geklärt werden. Dabei können Schiedspersonen helfen.

Die Stadt Leichlingen rät grundsätzlich dazu, die Nachbar*innen frühzeitig über Bau- und Gestaltungsabsichten zu informieren.

Suche starten
02175 992-600
02175 992-201
Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Donnerstag:8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Freitag:8.30-12.15 Uhr

Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.