Aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet, stellt die Stadt Leichlingen Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche auf, die die Art und Weise regeln, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist.
Bis ein Bebauungsplan aufgestellt ist, müssen eine Reihe von Verfahrensschritten durchlaufen werden. Im Laufe des Regelverfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger zweimal die Gelegenheit, in die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern: während der "frühzeitigen Beteiligung" und während der "Offenlage". In der Regel finden diesbezüglich Informationsveranstaltungen statt, auf denen die Planungen vorgestellt werden.
Neben den Nachbargemeinden werden zusätzlich Behörden (z.B. Fachämter) und sogenannte "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Natuschutzverbände, Vereine, Versorger), benachrichtigt, die eine Stellungnahme zur Planung äußern. Die Stellungnahmen aller Beteiligter werden im weiteren Verfahren behandelt und in die Planungen eingearbeitet. Über das Ergebnis der Abwägung entscheidet der Gemeinderat.
Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Für die Aufstellung oder Änderung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes oder vereinfachtes Verfahren angewandt werden.
Hier geht es zur interaktiven Bebauungsplanauskunft des Rheinisch-Bergischen Kreises. Dort werden die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Ortsatzungen auf einer Karte dargestellt.
Über eine Such- und Auskunftsfunktion können jeweils die verfügbaren Dokumente heruntergeladen werden.
Es handelt sich dabei um ein unverbindliches Auskunftsportal, aus dem keine rechtsverbindlichen Aussagen abgeleitet werden können.
Rechtsverbindliche Auskünfte können nur durch die zuständigen Stellen erteilt werden.
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Die Stadt Leichlingen besitzt keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die erworben werden könnten.
Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt, aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Leichlingen begrenzt.
Ein öffentliches Baulückenkataster - ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind - wird von der Stadtverwaltung Leichlingen nicht geführt.
Es wird daher auf die Angebote unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarkten verwiesen. Alternativ finden Sie Offerten in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet.
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