Gebührenbefreiung

Garten-, Viehwasser und Regenwassernutzungsanlagen richtig und rechtzeitig melden!

Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Kanal abgeleitet werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Meldung bei den städtischen Abwasserbetrieben Leichlingen notwendig.

Grundlage für die Gebührenbefreiung stellt der § 10 der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung dar.

Anmelden eines Gartenwasserzählers
Jeder neue Gartenwasserzähler muss nach Einbau beim Abwasserbetrieb gemeldet werden und in der Datenbank angelegt werden. Auch wenn Sie im letzten Jahr keinen Zählerstand gemeldet haben, müssen Sie den aktuellen Zählerstand vor der Gartensaison neu anmelden. Ansonsten wird die Wassermenge durch die Anzahl der nicht gemeldeten Jahre gemittelt.

Zählerstand einmal im Jahr melden (nach der Gartensaison)

Um Ihren Frischwasserverbrauch um die Wassermenge des Gartenwassers zu reduzieren, wird nach der Gartensaison im Herbst der dann aktuelle Zählerstand benötigt.

Die Meldung muss spätestens bis zum 30.12. eines jeden Jahres erfolgen. Sie entzerren dabei den Arbeitsaufwand, wenn Sie die Meldung schon im Herbst an uns senden.

 

Regenwassernutzung muss gleichfalls erfasst werden
Sofern Sie eine Brauchwasseranlage für Regenwasser betreiben, beispielsweise um Ihre Toilettenspülung oder Ihre Wachsmaschine damit zu betreiben, müssen diese Wassermengen als Abwasser auch mit einem Wasserzähler mengenmäßig erfasst und jährlich gemeldet werden.

Zählerstände zusenden

Bei Neuanmeldung eines Gartenwasserzählers oder der jährlichen Meldung des Zählerstandes nutzen Sie am besten bequem unser Formular auf der Homepage des Abwasserbetriebes (www.) und laden dort ein aktuelles Foto mit lesbarem Zählerstand, Eichdatum und Zählernummer hoch.

Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Zählermeldung per E-Mail. Alternativ nutzen Sie bitte die E-Mail abwasser(at)leichlingen.de.

Voraussetzungen
Der Gartenwasserzähler muss nach Eichverordnung geeicht sein. Einen geeichten Gartenwasserzähler erhalten Sie für ca. 25,00€ im Baumarkt. Wichtig ist, dass der Zähler über eine gültige Eichung verfügt. Denn nach § 12 der Eichordnung ist die Gültigkeit der Eichung befristet. Sie beträgt 6 Jahre. Gerechnet wird ab Ende des Jahres, in dem der Zähler geeicht wurde. Ist Ihr Zähler beispielsweise 2020 geeicht worden, endet die Gültigkeit der Eichung zum 31.12.2026. Sie müssen diesen Zähler dann erneuern lassen bzw. durch einen mit gültiger Eichung ersetzen.

Beispiel eines Wasserzählers:

Wasser für Poolanlagen und Schwimmbecken ist kein Gartenwasser
An dem Wasserzähler dürfen nur Wassermengen gemessen werden, die nicht in das Kanalnetz gelangen und auch rechtlich gesehen nicht zu Abwasser wird. Abwasser ist Wasser, was durch Nutzung u. ä. verändert und beeinträchtigt wird. Demnach ist Wasser für Pool und Schwimmbäder Abwasser und gehört in die Kanalisation. Diese Wassermengen dürfen nicht über die Gartenwasseruhr abgezogen werden.

Fragen und Hinweise:

Bei Fragen sprechen Sie und gerne an:

Abwasserbetrieb Leichlingen

Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
02175 / 992-504

abwasser@leichlingen.de
www.leichlingen.de/abwasser

 

 

 

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Tel.: 02175 / 992-500
Fax: 02175 / 992-519
Städtischer Abwasserbetrieb
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch:8.30-12 Uhr
Freitag:8.30-12 Uhr
Derzeit nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.