Gartenwasser erfassen und Kosten sparen

Wer Wasser für die Gartenbewässerung oder als Trinkwasser für Vieh nutzt, kann sich die Kosten für die Abwasserreinigung des so genutzten Wassers sparen.
Denn Frischwassermengen, die nachweislich nicht den öffentlichen Kanal abgeleitet werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Messung der Mengen und eine Meldung bei den städtischen Abwasserbetrieben Leichlingen notwendig.
Grundlage für die Gebührenbefreiung stellt der § 10 der jeweils gültigen Beitrags- und Gebührensatzung dar.
Damit sie sparen können, müssen genutzte Wassermengen gemessen werden. Dafür benötigen sie einen Gartenwasserzähler, der nach der Eichverordnung geeicht ist. Einen solchen geeichten Gartenwasserzähler erhalten Sie für zirka 25 € zum Beispiel im regionalen Baumarkt. Bitte achten Sie beim Kauf darauf, dass die Eichung möglichst „frisch“ ist. Denn nach der Eichordnung ist die Gültigkeit einer Eichung auf sechs Jahre befristet. Wurde ihr Zähler beispielsweise 2024 geeicht, endet die Gültigkeit der Eichung zum 31.12.2030. Anschließend erneuern Sie bitte den Zähler, damit sie die Menge sicher erfasst werden kann.
Schritt 1: Anmelden eines Gartenwasserzählers

Jeder neue Gartenwasserzähler muss nach Einbau beim Abwasserbetrieb gemeldet werden. Den Zählerstand eines neuen Zählers melden Sie uns bitte vor der Gartensaison. Sonst können wir den Verbrauch nicht exakt ermitteln und die Wassermenge wird gemittelt.
Bitte senden Sie für die Anmeldung folgende Informationen digital per E-Mail an uns:
Folgende Informationen werden benötigt:
- Art der Meldung (Gartenwasser, Wasserzähler für Regenwassernutzung, Brunnenzähler)
- Beleg-Nr. (siehe Abwasserbescheid)
- Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Name des*der Eigentümer*in
- E-Mail-Adresse
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ende der Laufzeit der Eichung
- Foto vom Zähler mit ablesbaren Daten
Schritt 2: Zählerstand an uns melden

Ihre Mitteilung über die für Vieh oder Garten verbrauchte Wassermenge muss bei uns bitte spätestens bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres vorliegen, damit sie eine korrekte Abrechnung erhalten. Sie helfen uns sehr, wenn sie uns den Zählerstand bereits im Herbst übermitteln. Nutzen Sie dafür einfach die Gelegenheit zur Zählerstandsmeldung, wenn sie im Garten die Vorbereitungen für den Winter treffen und die Außenanschlüsse zur Vermeidung von Frostschäden entwässern.
Achtung: Wasser für Pools, Schwimm- und Tauchbecken ist kein Gartenwasser
An dem Wasserzähler dürfen nur die Wassermengen gemessen werden, die nicht in das Kanalnetz gelangen Abwasser werden. Denn Abwasser ist Wasser, was durch Nutzung und Zusätze verändert wurde. Entsprechend ist Wasser für Pools und Schwimm- und Tauchbäder Abwasser und gehört in die Kanalisation. Diese Wassermengen dürfen nicht über die Gartenwasseruhr abgezogen werden.
Regenwassernutzung
Sie nutzen Regenwasser und entlasten damit gleichzeitig die Kanalisation und Ihren Geldbeutel? Prima! Setzen Sie das gesammelte Regenwasser ausschließlich im Garten ein, müssen sie nichts tun.
Aber wenn sie das gesammelte Regenwasser beispielsweise für die Toilettenspülung oder den Betrieb einer Waschmaschine nutzen, leiten sie das verschmutzte Abwasser in die Kanalisation ein. Dieses Abwasser wird anschließend sicher in eine Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt. Das verursacht Kosten, die wir ihnen berechnen müssen. Damit das für alle Seiten gerecht zugeht, sind diese Wassermengen bitte mit einem Wasserzähler mengenmäßig zu erfassen und jährlich an uns zu melden. Für die Beschaffenheit des Wasserzählers gelten die identischen Anforderungen wie für die Messung des Gartenwassers: eine gültige Eichung muss das Messgerät haben.
Wenn Sie Hilfe benötigen
Mögliche Frage beantworten wir gern:
Abwasserbetrieb Leichlingen
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen
02175 / 992-504
gartenwasser(at)leichlingen.de