Anträge Niederschlagswasser

Beseitigung von Niederschlagswasser

Falls Sie Ihr Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation durch Anschluss an einen Misch- oder Regenwasserkanal beseitigen, unterliegen Ihre an die Kanalisation angeschlossenen Flächen der Gebührenpflicht.

Zur Berechnung Ihrer Gebühren benötigen wir beim erstmaligen Anschluss eine Abgabeerklärung von Ihnen. Füllen Sie diesen Fragebogen bitte aus und senden Ihn per E-Mail oder Briefpost zurück an den Städtischen Abwasserbetrieb. Wir werden Ihre Angaben überprüfen und zur Heranziehung der Niederschlagswassergebühr verwenden.

Falls sich Ihre Angaben zu den angeschlossen Flächen verändern, teilen Sie uns dieses bitte unter Verwendung des Vordrucks Flächenänderung Niederschlagswassergebühr mit.

Falls Sie beabsichtigen, Flächen zu entsiegeln, sprechen Sie uns vorher an, damit wir klären, ob Ihr Vorhaben möglich ist und inwiefern dies bei der Niederschlagswassergebühr Berücksichtigung finden kann. Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sog. „Sickerpflaster“ von uns nicht als entsiegelte Fläche anerkannt wird.

Bei Fragen zur Niederschlagswasserermittlung wenden Sie sich gerne an Frau Winchen.

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