Falls Sie Ihr Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation durch Anschluss an einen Misch- oder Regenwasserkanal beseitigen, unterliegen Ihre an die Kanalisation angeschlossenen Flächen der Gebührenpflicht.Zur Berechnung Ihrer Gebühren benötigen wir beim erstmaligen Anschluss eine Abgabeerklärung von Ihnen. Füllen Sie diesen Fragebogen bitte aus und senden Ihn per E-Mail oder Briefpost zurück an den Städtischen Abwasserbetrieb. Wir werden Ihre Angaben überprüfen und zur Heranziehung der Niederschlagswassergebühr verwenden.Falls sich Ihre Angaben zu den angeschlossen Flächen verändern, teilen Sie uns dieses bitte unter Verwendung des Vordrucks Flächenänderung Niederschlagswassergebühr mit.
Falls Sie beabsichtigen, Flächen zu entsiegeln, sprechen Sie uns vorher an, damit wir klären, ob Ihr Vorhaben möglich ist und inwiefern dies bei der Niederschlagswassergebühr Berücksichtigung finden kann. Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sog. „Sickerpflaster“ von uns nicht als entsiegelte Fläche anerkannt wird.
Bei Fragen zur Niederschlagswasserermittlung wenden Sie sich gerne an Frau Balda.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.
Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.