Versickerung- / Einleiteantrag

Versickerung oder gewässereinleitung von Niederschlagswasser

Grundsätzlich besteht die Pflicht, das auf den Grundstücken anfallende Abwasser in die öffntliche Abwasseranlagen einzuleiten. Zur Förderung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft ist es oftmals sinnvoll, das Niederschagswasser dezentral auf den eigenen Grundstücken zu versickern. Allerdings ist dies nur möglich, wenn dies schadlos für benachbarte Grundsatücke erfolgen wird und der Boden ausreichende Sickerleistung besitzt. DEie Sickerleistung eines Bodens wird von einem vorzulegendem Bodengutachter bestimmt.

Eine Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch den Abwasserbetrieb ist zudem an formelle Bedingungen geknüpft. Bitte sprechen Sie und hierfür frühzeitig an. Wenn unsererseits eine Freistellung in Frage kommt, ist ein Antrag zur Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer von Niedersclagswasser bei uns einzureichen. Formulare dazu finden Sie hier:

Dieser Antrag wird von uns geprüft und mit unseer Stellungnahme zur Freistellung an die Untere Wasserbehörde geschickt. Die Bearbeitung dort kann mitunter mehrere Wochen dauern. Sobald von dort eine Zusage erteilt wird, werden wir Sie umgehend informieren.

 

 

Suche starten