Grundsätzlich besteht die Pflicht, das auf den Grundstücken anfallende Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten. Zur Förderung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft ist es oftmals sinnvoll, das Niederschlagswasser dezentral auf den eigenen Grundstücken zu versickern. Allerdings ist dies nur möglich, wenn dies schadlos für benachbarte Grundstücke erfolgen wird und der Boden ausreichende Sickerleistung besitzt. Die Sickerleistung eines Bodens wird von einem vorzulegendem Bodengutachter bestimmt.
Eine Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch den Abwasserbetrieb ist zudem an formelle Bedingungen geknüpft. Bitte sprechen Sie und hierfür frühzeitig an. Wenn unsererseits eine Freistellung infrage kommt, ist ein Antrag zur Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer von Niederschlagswasser bei uns einzureichen. Formulare dazu finden Sie hier:
Dieser Antrag wird von uns geprüft und mit unserer Stellungnahme zur Freistellung an die untere Wasserbehörde geschickt. Die Bearbeitung dort kann mitunter mehrere Wochen dauern. Sobald von dort eine Zusage erteilt wird, werden wir Sie umgehend informieren.
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