Beabsichtigen Sie die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser z.B. für die Toilettenspülung oder zum Waschen? Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die erforderlichen Regelungen treffen und das Vorgehen mit Ihnen abstimmen können. Das genutzte Niederschlagswasser muss über einen gesonderten und geeichten Zähler erfasst werden und wird bei der Gebührenberechnung als Schmutzwasser behandelt. Die angeschlossenen Grundstücksflächen, von denen das Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt wird, bleiben im Gegenzug bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ohne Berücksichtigung. Die Ermäßigung erfolgt nur auf Antrag.
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