Entwässerungsantrag

Entwässerungsantrag

Falls Sie beabsichtigen, ein Grundstück im Zuge eines Neubaus oder einer baulichen Erweiterung an den öffentlichen Kanal anzuschließen, müssen Sie einen Entwässerungsantrag beim Städtischen Abwasserbetrieb einreichen.
Dem Antrag sind die in der beiliegenden Erläuterung aufgelisteten Unterlagen beizufügen. Anhand dieses Antrags wird Ihr Anschlussbegehren geprüft und genehmigt. Es empfiehlt sich, diesen Antrag möglichst frühzeitig einzureichen, damit eventuell auftretende Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Nur so kann eine ordnungsgemäße und funktionstüchtige Entwässerung Ihres Bauvorhabens gesichert werden.

Falls Sie einen Auszug aus dem Kanalbestandsplan zur Planung Ihres Bauvorhabens benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner. Auch grundsätzliche Fragen können im Vorfeld erörtert werden, damit die weitere Bearbeitung des Entwässerungsantrages zügig erfolgen kann.

Bitte achten Sie darauf, dass die Planung der Grundstücksentwässerung auf Grundlage der DIN 1986-100 erfolgt. Insbesondere ist auf den Überflutungsnachweis dieser Norm bei Baumaßnahmen mit einer abflüsswirksamer Fläche ab 800 m² zu achten!

Wird Ihr Entwässerungsantrag positiv beschieden und müssen wir Ihnen einen gesonderten Grundstücksanschluss erstellen, so sollten Sie uns ca. 4 Wochen vor der gewünschten Herstellung der Grundstücksanschlussleitung kontaktieren, damit der Anschluss zeitlich wie gewünscht hergestellt werden kann. Das übernehmen wir bis zur Grundstücksgrenze für Sie.

In Abhängigkeit von Ihrem Einzelfall können der Kanalanschlussbeitrag oder aber die Kosten für einen zweiten Anschluss fällig werden.

Füllen Sie den Entwässerungsantrag aus und senden diesen an uns!

Bei Fragen stehen Ihnen Herr Alex gerne zur Verfügung

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