Das Klimaschutzmanagement der Blütenstadt Leichlingen hat ein umfangreiches FAQ rund um die kommunale Wärmeplanung, das Gebäude-Energie-Gesetz und ihre Bedeutungen für die Leichlinger*innen zusammengestellt.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands im gesamten Stadtgebiet. Wie die Blütenstadt die Wärmeversorgung der Gebäude mit erneuerbaren Energien erreichen kann, wird im umfangreichen Bericht zum Wärmeplan dargestellt. Der Stadtrat hat im Februar 2025 den Plan beschlossen.
Auf der Stadtkarte zeigt der Wärmeplan die Eignungsgebiete für eine dezentrale und eine zentrale Wärmeversorgung. Auf der Karte sind farbig markiert die Aus- und Aufbaugebiete, die sich für die Versorgung mit Nahwärmenetzen eignen, zu erkennen. Gleichzeitig sind Prüfgebiete dargestellt, beispielsweise in Witzhelden, wo vertieft geprüft werden muss, ob Nahwärmenetze installiert werden könnten.
Aus dem Bericht lässt sich zusammenfassen, dass in vielen Gebäudetypen mittel- und langfristig Wärmepumpenlösungen wirtschaftlich am interessantesten sind. Entsprechend dominieren im Zielszenario im Jahr 2045 als voraussichtliche, vorrangige (nicht ausschließliche) Wärmeversorgungslösungen die dezentralen Heiztechnologien im Stadtgebiet. Wärmenetze sind in mehreren Gebieten technisch-wirtschaftliche und sinnvolle Lösungen.
Der Bericht enthält einen Maßnahmenkatalog, der drei Handlungsfelder in den Bereichen „Studien und Planungen“, „Beratung und Information für Gebäudeeigentümer*innen“ und „kommunale Liegenschaften“ enthält
Hier finden Interessierte den Endbericht zur kommunalen Wärmeplan, den Wärmeplan sowie zur vertieften Information Karten, in die man reinzoomen kann.
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