Objekt der Monate November 2013 - Januar 2014

Aufgrund der Weihnachtspause und des Jahreswechsels ist die Laufzeit der Ausstellung ausgeweitet.
Erster Entwurf des Leichlinger Stadtwappens, 1913
Verwaltungsvorlage an Wilhelm II. mit Unterschrift des Deutschen Kaisers
Im Jahr 1913 – also 57 Jahre nach der Verleihung der Stadtrechte im Jahr 1856 – verlieh Kaiser Wilhelm II. der Stadt Leichlingen das Recht zur Führung eines Stadtwappens. Hierzu übersandte die Leichlinger Stadtverwaltung dem Heroldsamt in Berlin einen Wappenentwurf, der die lokale Luftschifffahrtsgeschichte Oskar Erbslöhs aufgriff.
Der 1879 in Elberfeld geborene Erbslöh galt seinerzeit als reichsweit wie international renommierter Luftschiffer. Er war Mitbegründer der „Rheinisch-Westfälischen Motorluftschiff-Gesellschaft“ und fertigte ab 1909 in Leichlingen-Balken sein Luftschiff „Erbslöh“, womit er in direkter Konkurrenz zu Ferdinand Graf von Zeppelin stand. Während Zeppelin Starrluftschiffe mit einem Skelett aus Trägern und Streben konstruierte, setzte Erbslöh auf ballonähnliche Prallluftschiffe. Am 13. Juli 1910 verunglückten Erbslöh und seine Mannschaft bei einem Testflug nahe Pattscheid tödlich, was reichsweit für Furore sorgte. Aus Sicht der Stadtoberen sollte das erste Stadtwappen Leichlingens diese Episode aufgreifen und verewigen.
Da ein Luftschiff als Wappenfigur jedoch rechtlich nicht zugelassen war, strich es Wilhelm II. am 22. Dezember 1913 mit dem Randvermerk „ohne!“ (ohne!). Erst jetzt genehmigte der Kaiser das Wappen mit seiner Unterschrift, die Sie hier im Original sehen:
„genehmigt 22/XII 13 Wilhelm R[ex].“
Seither zieren der bergische Löwe und ein Fisch aus der Familie der Salmoniden (Lachsfische) das Leichlinger Stadtwappen, was an den ehemaligen Fischreichtum der Wupper erinnert.
Das Leichlinger „Luftschiffwappen“ ist stadtbekannt – und dennoch für Überraschungen gut:
Der ursprüngliche Wappenentwurf ist eher klein – im Laufe folgender Jahrzehnte wurde er auf Postern oder Plakaten immer wieder großflächig abgedruckt, sodass die meisten Beobachter das Luftschiffwappen sehr viel größer in Erinnerung haben. Das Original hingegen war nie als öffentliches Plakat angelegt – es stellte eine Verwaltungsvorlage dar, und als solche war es ein Aktenstück entsprechenden Formats.
Zudem wird erzählt, Wilhelm II. hätte das Luftschiff aus persönlichen Gründen abgelehnt. Hier wird deutlich, dass es die heraldischen Regeln des Heroldsamtes waren, die ihn von einer Genehmigung abhielten.
Hätte Wilhelm II. dem Entwurf zustimmen können, hätte er unwissentlich einen Fehler im Stadtwappen verewigt – die künstlerisch verfremdete Zeichnung setzte den Propeller fälschlicherweise ans Heck der Gondel, obwohl er sich am Bug befand. Unbekannt ist, ob das Heroldsamt diesen Fehler im Wappenentwurf überhaupt bemerkte.