Kanalanschlussbeitrag

Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen

Der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Leichlingen erhebt zum anteiligen Ersatz seines durchschnittlichen Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag (KAB). Maßgeblich sind auch hier das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Leichlingen.

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrags richtet sich im Wesentlichen nach der Größe des anzuschließenden Grundstücks, der baulichen Ausnutzbarkeit ("Geschossigkeit“) des Grundstücks sowie der Art der Nutzung. Aus diesen Faktoren wird eine „Verrechnungseinheit“ (VE) gebildet, die den Maßstab für den Kanalanschlussbeitrag bildet.

Ausnutzbarkeit                                Zuschlagsfaktor
Eingeschossige Bebaubarkeit               1,0
Zweigeschossige Bebaubarkeit             1,25
Dreigeschossige Bebaubarkeit              1,5
usw.

Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sind diese Nutzungsfaktoren um je 30 Prozentpunkte zu erhöhen.

Der Beitragssatz beträgt, abhängig von der bestehenden Anschlussmöglichkeit
- wenn Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation
   eingeleitet werden kann                                                           5,00 € / VE
- wenn Niederschlagswasser in die öffentliche 
   Kanalisation eingeleitet werden kann                                         3,80 € / VE
- wenn Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche
   Kanalisation eingeleitet werden können                                      8,80 € / VE

Beispiel:
Ein 400m² großes Grundstück, das laut Bebauungsplan zweigeschossig bebaut werden darf, wird zur Wohnbebauung genutzt und an den Mischwasserkanal angeschlossen.
Relevante Grundstücksgröße                                                            400 m²
Zuschlagsfaktor für die zweigeschossige Nutzungsmöglichkeit                 1,25
Anschlussmöglichkeit Mischwasserkanalisation                                8,80 €/VE

Somit Höhe Kanalanschlussbeitrag: 400 x 1,25 = 500 VE x 8,80 €/VE = 4.400 €

Da die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge von vielen Randbedingungen abhängt und die Erhebung des Beitrages nicht immer so einfach wie in dem vorliegenden Beispiel vonstatten geht, ist es sinnvoll, Ihr Bauvorhaben im Einzelfall zu besprechen. Ihre zuständige Ansprechpartnerin hilft Ihnen gerne weiter.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den aufgeführten Beitragssätzen um die jeweils aktuellen Beitragssätze handelt. Infolge einer Satzungsänderung können diese sich ändern bzw. haben sich diese eventuell geändert. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht gültige Satzung.

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Fax: 02175 / 992-519
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