
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Baudenkmäler sind nicht nur schöne Gebrauchsgegenstände, sondern auch Dokumente einer bestimmten Zeit und Entwicklung. Sie geben authentische Informationen über wichtige Aspekte des historischen Wohnens, Entwicklungen des Gestaltenwollens sowie der technischen Möglichkeiten ihrer jeweiligen Erbauungszeit und vielfältige Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte. Diese originalen geschichtlichen Aussagen – zumindest in prägnanten Beispielen – möglichst unverändert, vollständig und gut lesbar für die Zukunft zu erhalten, ist das wesentliche Anliegen der Denkmalpflege.
Veränderungen an einem Baudenkmal, in seiner Umgebung oder innerhalb eines Denkmalbereiches führen fast zwangsläufig zu einem Verlust an historischer Authentizität des geschützten Gegenstandes.
Daher unterliegen solche Maßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt seitens der bei der Kommune angesiedelten Unteren Denkmalbehörde. Die Obere Denkmalbehörde als Aufsichtsbehörde ist beim Rheinisch-Bergischen Kreis angesiedelt.
Die Denkmalbehörde berät Denkmaleigentümer*innen bei Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Amt für Denkmalpflege im Rheinland des LVR. Sie stellt Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen aus und gibt Hinweise zur möglichen Gewährung von Zuschüssen in Form günstiger Darlehen. Auf Antrag erteilt die Denkmalbehörde Erlaubnisbescheide nach dem Denkmalschutzgesetz.
Jede Maßnahme an und in einem Baudenkmal, in seiner Umgebung und im Denkmalbereich ist bereits bei der Planungsphase mit der Unteren Denkmalbehörde abzusprechen und steht unter Erlaubnisvorbehalt. Die Denkmalbehörde kann als Ordnungsbehörde in ihrem Zuständigkeitsrahmen Ge- und Verbote, sowie sonstige Ordnungsverfügungen und Bußgelder erlassen.
Mehr Informationen zum Denkmalschutz finden Sie hier.
Abwasserentsorgung
Die Erschließung eines Grundstücks gilt nur als gesichert, wenn die Ableitung des Abwassers gewährleistet ist. Unter Abwasser ist einerseits das anfallende häusliche Schmutzwasser (Duschen, Küche, WC,....) und andererseits das auf den befestigten Außenflächen anfallende Regenwasser zu verstehen.
Die häuslichen Abwässer werden entweder gemeinsam (Schmutz- und Regenwasser) in sogenannten Mischwasserkanälen (Mischsystem) oder getrennt im jeweils eigenen Kanalnetz (Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanalisation) abgeführt. Vor Benutzung des Gebäudes muss der Kanalanschluss vorliegen. Der Städtische Abwasserbetrieb hat vor Jahren ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt, in dem festgelegt wurde, in welchen Stadt- und Ortsteilen Misch- oder Trennsysteme verlegt werden.
Es kann vorkommen, dass das Regenwasser auf dem Grundstück schadlos beseitigt werden muss – das Regenwasser muss auf dem Grundstück "versickern" -, da kein Mischsystem oder kein Regenwasserkanal in Ihrer Ortslage vorhanden ist.
Vor dem Bauen sollte man Erkundigungen über das Entwässerungssystem einholen, welches in dem betreffenden Baugebiet verlegt ist.
Städtischer Abwasserbetrieb Leichlingen