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Schnittpflicht privaten Grüns im öffentlichen Verkehrsraum

|   Pressemitteilungen

Zum Schutz vor neugierigen Blicken an der Grundstücksgrenze pflanzen viele Leichlinger*innen gerne Hecken und Sträucher. Durch die guten Wuchsbedingungen wächst aktuell jedoch vermehrt privates Grün in den öffentlichen Verkehrsraum und führt zu Behinderungen und Gefährdungen auf Straßen, Wegen und Plätzen. Daher erinnert die Stadtverwaltung auf diesem Wege noch einmal alle Grundstückseigentümer*innen daran, dafür Sorge zu tragen, dass die Pflanzen angemessen zurückgeschnitten sind, sodass von ihrem Privatgrundstück keine Behinderungen ausgehen. Denn durch in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsendes Grün können Gefahrensituationen für Auto-, Motorrad-, Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Menschen mit Handicap entstehen. Auch Straßenlampen, Verkehrszeichen und Sichtdreiecke sind oft so zugewachsen, dass die Verkehrssicherheit und die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer*innen beeinträchtigt ist.

Laut Lichtraumprofil dürfen Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen in den Luftraum über Geh- und Radwegen nur bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einer Höhe von 4,50 m hineinragen. Grundstückseigentümer*innen sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen. Daher sollten Überhänge rechtzeitig und ausreichend zurückgeschnitten werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Um brütende und nistende Tiere zu schützen, darf laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur ein Formschnitt bei Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen vorgenommen werden. In der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar darf bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Diese Verbote gelten nicht, wenn die Rückschnitte behördlich angeordnet werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Das Tiefbauamt hat alle wichtigen Informationen auf der Seite Schnittpflicht von privatem Grün im öffentlichen Verkehrsraum zusammengefasst.

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