Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Zum Schutz vor neugierigen Blicken an der Grundstücksgrenze werden gerne Hecken und Sträucher gepflanzt.
Das Wachstum der Pflanzen bringt aber auch mit sich, dass private Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und so Gefahrensituationen für Auto-, Motorrad-, Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Menschen mit Handicap hervorgerufen werden. Auch Straßenlampen, Verkehrszeichen und Sichtdreiecke sind oft durch privates Grün so zugewachsen, das die Verkehrssicherheit und auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer*innen beeinträchtigt ist.
Helfen Sie mit, dass solche Gefahrensituationen gar nicht erst entstehen und schneiden Sie die Überhänge bitte rechtzeitig und ausreichend zurück. Grundstückseigentümer*innen sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Rückschnitt Folgendes:
Um brütende und nistende Tiere zu schützen, darf laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Zeit vom 1.3. bis 30.9 bei Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen nur ein Formschnitt vorgenommen werden. In der Zeit vom 1.10. bis 28.2. darf bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Diese Verbote gelten nicht, wenn der Schnitt behördlich angeordnet wird, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Denken Sie auch daran, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Ihre Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Hier handelt es sich um Privatrecht (Nachbarschaftsrecht). Sollten Sie mit Ihre*r Nachbar*in keine Einigung finden, ist Ihnen eine Schiedsperson gerne behilflich.

Laut Lichtraumprofil dürfen Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen in den Luftraum über Geh- und Radwegen nur bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Straßen, Wegen und Plätzen bis zu einer Höhe von 4,50 m hineinragen.

Beispiele für unzulässigen Bewuchs
Eingeschränkte Sicht durch Pflanzenwachstum

Überwuchs auf einem Gehweg

Fehlende Mindesthöhe privaten Grüns über einem Fußgängerweg

Eine durch Pflanzenwachstum verdeckte Straßenlaterne

Ein durch Pflanzenwuchs schwer zu erkennendes Verkehrszeichen