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Inzidenzstufe 0: Das ändert sich im Rathaus

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Die neue Corona-Schutzverordnung umfasst eine weitere Inzidenzstufe. Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen, deren 7-Tage-Inzidenzwert stabil zwischen 0 und 10 liegt, erfahren damit auf vielen verschiedenen Gebieten weitere Lockerungen. Auch der Rheinisch-Bergische Kreis und damit Leichlingen befinden sich aktuell in der Inzidenzstufe 0. Eine Übersicht der geltenden Regeln für Leichlingen finden Sie hier.

Besuche im Rathaus sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür kann entweder das Online-Formular genutzt oder telefonisch ein Termin mit der jeweiligen sachbearbeitenden Person vereinbart werden. Ein negativer Testnachweis muss für die Wahrnehmung eines Termins nicht vorgelegt werden. Im gesamten Rathaus, auch in der Stadtbücherei, gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Bei Trauungen entfällt das Führen einer Anwesenheitsliste mit Adressen und Telefonnummern zur Rückverfolgbarkeit. Um die Vorlage eines negativen Corona-Testes wird im Rahmen der Eigenverantwortung gebeten, sie ist jedoch nicht verpflichtend. Im Trauzimmer des Rathauses können max. 10 Personen einschließlich Brautpaar, Trauzeug*innen und Fotograf*in mit medizinischen Masken an der Trauung teilnehmen. Im SinnesWald und auf Schloss Eicherhof sind bis zu 50 Personen zulässig, die Maskenpflicht im Freien entfällt. Im kleinen Trauzimmer des Schlosses muss eine medizinische Maske getragen werden. Neben Brautpaar, Trauzeug*innen und Fotograf*innen sind hier sechs weitere Gäste erlaubt. Je nach Einschätzung der Lüftungssituation kann im Innenbereich am Sitzplatz die Maske ggfs. abgenommen werden.

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