Die Maskenpflicht wurde deutlich eingeschränkt. Draußen muss keine Maske mehr getragen werden, drinnen wird das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen, ist aber nur in Ausnahmefällen verpflichtend.
Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht weiterhin für folgende Bereiche:
Unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen grundsätzlich nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Gleiches gilt für nicht immunisierte Personen in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten. Hier kann allerdings bei vollständig immunisierten Personen auf die Tests verzichtet werden.
Die Beschäftigten dort müssen sich im Regelfall zweimal in der Woche testen lassen, nicht-immunisierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen sich täglich testen lassen.
In den Einrichtungen behandelte, betreute oder untergebrachte Personen müssen bei der Aufnahme negativ getestet sein.
Besucher*innen müssen ihr negatives Testergebnis jeweils vor dem Betreten vorlegen.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Seit dem 21.6. kann die Einrichtungsleitung einen Verzicht auf die Testpflicht für Nutzer*innen von solchen Teilbereichen der Einrichtungen anordnen, die ausschließlich der kurzzeitigen ambulanten Behandlung dienen (Krankenhausambulanzen), wenn diese Teilbereiche räumlich und organisatorisch so vom sonstigen Einrichtungsbetrieb getrennt sind, dass die Leitung einen Schutz der Gesamteinrichtung dennoch hinreichend gesichert sieht. Der Verzicht auf die Testpflicht gilt in diesem Fall auch für erforderliche Begleitpersonen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst, daher gelten bundesweit ab dem 30. Juni 2022 neue Regelungen bei Bürgertestungen. Dabei sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt.
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit drei Euro beteiligen. Das gilt bei:
Mehr Informationen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium.
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