Am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen, zum Wochenende werden sie bei den Wahlberechtigten eintreffen.
Mit dem Eintreffen der Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen bequem online möglich – das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung leitet direkt zum Antragsformular, auch folgender Link kann genutzt werden. Alternativ kann das Antragsformular auf der Rückseite der Benachrichtigung ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden.
Anders als gewohnt werden die Briefwahlunterlagen auch bei frühzeitiger Beantragung erst im Laufe des Februars bei den Antragsteller*innen eintreffen. Denn aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Vorlauffristen deutlich verkürzt, die Wahlunterlagen werden den Wahlämtern erst ab 5. Februar geliefert, entsprechend kann der Versand erst danach erfolgen.
Wahlberechtigte, die sich bereits für eine Briefwahl entschieden haben, bittet das Team des Wahlamtes trotzdem darum, die Anträge gerne frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung so bereits vorab erfolgen kann und nicht in die Hochphase des Versands der Briefwahlunterlagen fällt. Aber natürlich ist eine Beantragung auch später weiterhin problemlos möglich. Briefwahlanträge, die aus dem deutschen Inland bis zum 18. Februar beim Leichlinger Wahlamt eingehen, können rechtzeitig bearbeitet werden, damit die Wahlberechtigten ihre Unterlagen fristgerecht erhalten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein, damit die abgegebenen Stimmen einfließen.
Anders sieht es bei der Wahl aus dem Ausland aus. Da die Briefwahlunterlagen dem Leichlinger Wahlamt voraussichtlich erst ab dem 5. Februar zur Verfügung stehen, drängt die Zeit. Damit die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig zur Bundestagswahl beim Leichlinger Wahlamt eingehen, wird Wahlberechtigten, die im Ausland leben und ihr Stimmrecht via Briefwahl wahrnehmen möchten, dringend geraten, die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich anzufordern. Unterlagen, die nach dem 23. Februar um 18 Uhr verspätet beim Wahlamt ankommen, werden nicht mehr gewertet. Diese Briefwahlanträge werden vom Team des Wahlamtes priorisiert bearbeitet und die Wahlunterlagen mit Eintreffen im Leichlinger Wahlamt voraussichtlich ab 6. Februar via Priority-Luftpost versandt.
Voraussetzung für die Wahl aus dem Ausland, aber auch bei bevorstehendem Zuzug und Ummeldung nach Leichlingen ist die Aufnahme ins Leichlinger Wahlverzeichnis. Der Antrag kann noch bis zum 2. Februar gestellt werden. Mehr Infos dazu gibt es auf der Unterseite Bundestagswahl 2025.
Das Direktwahlbüro im Trauzimmer des Rathauses öffnet am Montag, 10. Februar. Hier kann mit den Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort gewählt werden. Das Team des Wahlamtes bittet darum, dass die Wahlbenachrichtigung samt Antrag auf Briefwahl ausgefüllt mitgebracht werden, da dies die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt. Wahlberechtigte, die Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen, wird vor Ort gerne geholfen. Grundsätzlich reicht für die Briefwahl im Direktwahlbüro die Vorlage des Personalausweises. Das Direktwahlbüro ist geöffnet zu den Zeiten des Bürgerbüros sowie zusätzlich dienstags und mittwochs nachmittags:
Montag: 8-12 Uhr & 14-17.30 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
Mittwoch: 8-12 Uhr & 14-16 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr & 15.30-18.30 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr
Die Briefwahlunterlagen können auch mit einer Vollmacht für eine andere Person im Direktwahlbüro abgeholt werden. Die Vollmacht ist direkt unter dem Antrag auf Briefwahl abgedruckt und kann somit unkompliziert auf einer Seite ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass sowohl die vollmachtgebende als auch die vollmachtnehmende Person unterschreibt. Die Unterlagen können nur an die Bevollmächtigten herausgegeben werden, wenn sowohl die bevollmächtigende als auch die bevollmächtigte Person das Formular unterschrieben haben.
Das Team des Wahlamts ist erreichbar unter wahlamt(at)leichlingen.de sowie 02175 992-456.