Menschen werden oft ganz ungeplant zu pflegenden Angehörigen. Plötzlich muss man sich auf eine neue Lebenssituation einstellen. Wenn Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Familienangehörige pflegen wollen bzw. müssen, stehen Sie meist vor der Frage: Wie kann ich diese Aufgabe mit meinem Beruf und der Familie vereinbaren? Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Damit wurden die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FamiliepflegeZG) weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Die Pflegeberatung ist ein Angebot des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Termine nach Absprache:
Telefon: 02202 1365-43 E-Mail: pflegeberatung(at)rbk-online.de Internet: Website des RBK
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