Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis

Der Rheinisch-Bergische Kreis wurde im Zuge der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen am 1. Januar 1975 aus den Teilen des ehemaligen Rheinisch-Bergischen Kreises und des früheren Rhein-Wupper Kreises gebildet.

In seinen heutigen Grenzen umfasst er die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.

Kreise sind Bindeglieder zwischen Kommunen, Land und Bund. Sie haben die Aufgabe, die Leistungs- und Verwaltungsunterschiede zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auszugleichen. Das heißt, der Kreis nimmt sich dann einer Aufgabe an, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht ausreicht oder ein finanzieller Ausgleich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig, aber auch wenn eine einheitliche Erledigung über Gemeindegrenzen hinweg erforderlich ist. Soziale Sicherung, Gesundheits-, Umweltschutz und Abfallentsorgung oder auch die Kraftfahrzeug-Zulassung, um nur einige Beispiele zu nennen, sind Aufgaben, die der Rheinisch-Bergische Kreis für das gesamte Kreisgebiet - also auch für Leichlingen - übernimmt.