Grundstücke sind manchmal ungünstig geschnitten oder beispielsweise ohne Zufahrtsmöglichkeit, so dass ein Bauvorhaben nicht ohne Probleme mit den gesetzlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist.Hier gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, das gewünschte Bauvorhaben durch Eintragung einer sogenannten Baulast , d.h. eine öffentlich-rechtliche Sicherung mit Eintragung in das beim Bauordnungsamt geführte Baulastenverzeichnis, doch noch zu realisieren. Ist beispielsweise die notwendige Abstandfläche zur Nachbargrenze auf dem eigenen Grundstück nicht nachzuweisen, kann u.U. mit Zustimmung des*der betroffenen Nachbar*in die fehlende Abstandfläche auf dem Nachbargrundstück per Baulast gesichert werden. Weiterhin können z. B. Einstellplätze oder Kinderspielplätze Gegenstand einer Baulast sein, wenn sie von dem*der Bauherr*in nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.Die Eintragung einer Baulast setzt die Einreichung eines Antrags, eines beglaubigten Grundbuchauszugs neuesten Datums sowie den Lageplan mit Darstellung der einzutragenden Baulastfläche voraus. Dieser Lageplan muss von eine*r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (amtlicher Lageplan).
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast: 50 bis 250 Euro.
Entscheidung über die Löschung einer Baulast: 50 bis 250 Euro.
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 50 bis 150 Euro je Grundstück.
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht: 30 Euro je Grundstück
Yvonne
Owsinski
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag
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