Anliegen von A - Z

Anmeldung einer Veranstaltung

Die Leichlinger*innen feiern gerne. Daher finden das ganze Jahr über kleine und große Veranstaltungen im Stadtgebiet statt.
Um den Organisator*innen der öffentlichen Veranstaltungen die Abläufe zu erleichtern, wurde bei der Stadt Leichlingen eine Koordinationsstelle für Veranstaltungen, das Zentrale Veranstaltungsmanagement eingerichtet.
 

Warum braucht man ein ZVM?
Wer eine Veranstaltung durchführen will, benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörden. So erteilt beispielsweise das Ordnungsamt gewerbliche Genehmigungen, Schankerlaubnisse und die Plakatierung, die Untere Straßenverkehrsbehörde genehmigt Straßensperrungen und das Bauordnungsamt nimmt den ordnungsgemäßen Aufbau von Zelten bzw. „fliegenden Bauten“ ab. Für Veranstalter*innen geht verständlicherweise schnell der Überblick verloren, wer der*die Ansprechpartner*in ist und was zu beachten und erfüllen ist.


Worin liegt der Nutzen für den*die Antragsteller*in?
Mit dem ZVM gibt es nur noch eine*n Ansprechpartner*in für Veranstalter*innen. Das ZVM koordiniert das Antragsverfahren, damit alle notwendigen Genehmigungen beantragt und erteilt werden.
 

Was ist für die Beantragung einer Veranstaltung zu beachten?

  • unabhängig von der Größe der Veranstaltung muss ein Antrag gestellt werden
  • die Antragsfristen betragen

       – 6 Monate bei großen Veranstaltungen (mehr als 1000 Besucher) und

       – 3 Monate bei allen übrigen Veranstaltungen.

  • Alle Unterlagen werden beim ZVM eingereicht und alle Genehmigungen vom ZVM auch ausgegeben. In diesem Ablaufdiagramm ist dies veranschaulicht.
     

 

  • vollständig ausgefüllter und rechtskräftig unterschriebener Antrag
  • Bei Veranstaltungen, die auf einer öffentlichen Fläche stattfinden, müssen die Veranstaltererklärung sowie die Versicherungserklärung dem Antrag beigefügt werden.
  • Bei Veranstaltungen, die nicht ausschließlich an einem festen Standort stattfinden (Straßenrennen, Umzüge, Martinszüge etc.), ist der Streckenverlauf der Veranstaltung zwingend auf einem Kartenausschnitt / einer Straßenkarte darzustellen und dem Antrag beizufügen. Geeignetes Kartenmaterial erhalten Sie z.B. beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Vermessungs- und Katasteramt, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch- Gladbach oder www.rbk-direkt.de/geoportal. Aus rechtlichen Gründen kann leider kein Kartenmaterial durch die Stadt Leichlingen selbst zur Verfügung gestellt werden.
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