Antikorruption
Eine kleine Aufmerksamkeit gehört – nicht nur – vor Weihnachten bei vielen zum guten Ton. So möchte man den Menschen Anerkennung und Lob zollen, die einem im Laufe des Jahres Gutes tun und sie mit einem Präsent beschenken.
Auch werden Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, vorrangig mit Publikumskontakt, gerne mit einem Präsent bedacht. Im Zusammenhang mit dem Korruptionsschutz gilt für alle Verwaltungsmitarbeiter*innen die Einhaltung entsprechender Richtlinien.
Die Stadtverwaltung bittet daher alle Leichlinger*innen von Präsenten – auch Bargeldbeträgen – aller Art abzusehen. Alle Mitarbeiter*innen wissen diese netten Gesten zu schätzen; sie sind jedoch nach heutigen Maßstäben nicht erlaubt.
Das Thema Korruptionsschutz genießt in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert und „nette Gesten“ können für die beschenkten Mitarbeiter*innen große Schwierigkeiten nach sich ziehen.
Ein Lob für gute Arbeit per Anruf oder per Email kann ebenso motivierend sein wie ein Präsent und ist die bessere Lösung.