Antikorruption
Eine kleine Aufmerksamkeit gehört - nicht nur - vor Weihnachten bei vielen zum guten Ton. So möchte man den Menschen Anerkennung und Lob zollen, die einem im Laufe des Jahres Gutes tun und sie mit einem Präsent beschenken.
Auch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, vorrangig mit Publikumskontakt, gerne von den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Präsent bedacht.
Im Zusammenhang mit dem Korruptionsschutz gilt für alle Verwaltungsmitarbeiter die Einhaltung entsprechender Richtlinien.
Die Stadtverwaltung bittet daher alle Leichlingerinnen und Leichlinger von Präsenten - auch Bargeldbeträgen - aller Art abzusehen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen diese netten Gesten zu schätzen; sie sind jedoch nach heutigen Maßstäben nicht erlaubt.
Das Thema Korruptionsschutz genießt in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert und „nette Gesten“ für die beschenkten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter große Schwierigkeiten nach sich ziehen können.
Ein Lob für gute Arbeit per Anruf oder per Email, das über den Vorgesetzten an den/die jeweilige Mitarbeiter/in weitergeleitet wird, kann ebenso motivierend sein wie ein Präsent und ist die bessere Lösung.