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Plakatierung

Wenn eine Veranstaltung oder Ähnliches auf dem Stadtgebiet Leichlingen über Plakate beworben werden soll, ist eine Genehmigung des Ordnungsamtes erforderlich. In Leichlingen gibt es die Möglichkeit Banner, Plakate oder Dreiecksständer zur Werbung zu nutzen. 

Plakatierungen sind Sondernutzungen im Sinne der § 18 ff. StrWG NW. Näheres regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen.

Die Gebühren sind abhängig von der Größe der beanspruchten Fläche sowie der Dauer der Inanspruchnahme. Sie werden auf Grundlage der Anlage 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen berechnet.

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