Anliegen von A - Z

Rundfunk, Befreiung von Gebühren

Behinderten oder einkommensschwachen Personen kann auf Antrag eine Befreiung der Grundgebühren für Rundfunk und Fernsehen gewährt werden. Zu diesem Personenkreis gehören:

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Personen,
  • Hörgeschädigte Menschen,
  • Menschen mit einer Behinderung, die sie ständig daran hindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen,
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB XII,
  • Personen mit geringem Einkommen


Anträge auf Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erhalten Sie im Rathaus, Am Büscherhof 1, 42799  Leichlingen, an der Infotheke des Bürgerbüros.